Patentverletzung: Abmahnung der Braun GmbH / FPS

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Aktuell wurden unsere Sozietät weitere Abmahnungen der Braun GmbH vorgelegt. Ausgesprochen werden die Abmahnungen wegen Patentverletzung durch die Rechtsanwälte FPS aus Frankfurt am Main.

Die Rechtsanwälte FPS gehen derzeit vielfach gegen den Vertrieb von Aufsteckbürsten (Zahnbürsten) vor. Hintergrund ist häufig eine vorherige Grenzbeschlagnahme, welche durch den Zoll durchgeführt wurde.

Den betroffenen Unternehmern wird vorgeworfen, Patente der Braun GmbH, welche zur Procter & Gamble Gruppe gehört, verletzt zu haben.

Betroffen ist in der Regel das europäische Patent EP 0 835 081, welches Bürstenteile für elektrische Zahnbürsten betrifft. Der Abmahnung der Rechtsanwälte FPS liegt in der Regel die Patentschrift als Anlage bei.

Die Rechtsanwälte von FPS behaupten, dass die jeweils verkaufte und/oder eingeführte Aufsteckbürste ein patentverletzendes Produkt sei. Aufgrund dieser Patentverletzung fordern die Rechtsanwälte von FPS

  •    die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie
  •    Auskunft

Richtig reagieren bei Abmahnung wegen Patentverletzung

Eine Abmahnung wegen Verletzung von Patenten fällt in den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, da es sich bei einem Patent um ein gewerbliches Schutzrecht handelt.

Unternehmen, die eine Abmahnung der Rechtsanwälte FPS im Auftrag der Braun GmbH erhalten haben, ist zu raten, die Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen zu lassen.

In der Regel wird der Anwalt auf der Gegenseite ebenfalls ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sein.

Ist die Abmahnung berechtigt, weil die Produkte das Patent tatsächlich verletzen, ist die Abgabe einer eigenen Unterlassungserklärung zu prüfen. Nicht zu empfehlen ist es, dass die Betroffenen die von FPS vorgefertigten Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben. Diese enthält – wie im gewerblichen Rechtsschutz üblich – ein umfangreiches Schuldanerkenntnis.

Kompetenz und Erfahrung - Fachkanzlei Dr. Wallscheid & Drouven

Unsere Sozietät vertritt seit Jahren bundesweit Unternehmen, die eine Abmahnung wegen angeblicher Patentverletzung in Bezug auf Braun Aufsteckbürsten erhalten haben.

Wir kennen die Argumenten der Gegenseite und zeigen unseren Mandanten juristisch und wirtschaftlich sinnvolle Lösungswege auf, um die Angelegenheit zu beenden. Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Ihr Ansprechpartner im Bereich des Patentrechts.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung! Hierzu übersenden Sie uns die Abmahnung per E-Mail oder Fax. Sie haben Fragen zum Patentecht? Sie erreichen uns auch telefonisch.



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