Pflicht zur MPU bleibt auch bei Erneuerung der spanischen Fahrerlaubnis zur Klärung des Trennungsvermögens bestehen

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Nach ei­ner Al­ko­hol­fahrt und der darauf erfolgten Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis ordnen die deutschen Fahrerlaubnisbehörden häufig ein me­di­zi­nisch-psy­cho­lo­gi­sches Gut­ach­ten an. 

Ist dies stets rechtmäßig ?

Die me­di­zi­nisch-psy­cho­lo­gi­sche Untersuchung soll nachweisen, dass der Fah­rer in­zwi­schen zwi­schen Al­ko­hol­kon­sum und Au­to­fah­ren klar tren­nen kann.
Wer alkoholabhängig ist, hat krankheitsbedingt grundsätzlich nicht die Fähigkeit, den Konsum von Alkohol und das Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr zu trennen (so etwa VGH München v. 03.03.2015 zum Trennungsvermögen). 

Nur wenn sicher auszuschließen ist, dass trotz nicht durchgehaltener Abstinenz ein kontrollierter Alkoholkonsum möglich ist, unterbleibt nach ständiger Rechtsprechung die Anordnung.

Der Ver­wal­tungs­ge­richts­hof Baden-Württemberg hat mit Ur­teil vom 27. Ju­ni 2017 entschieden, dass das Erfordernis nicht durch die Er­neue­rung ei­ner spa­ni­schen Fahr­erlaub­nis ent­fällt. Dem Kläger war im zugrundeliegenden Fall 2009 die Fahrerlaubnis wegen einer Trun­ken­heits­fahrt mit 2,12 Pro­mil­le entzogen worden. In Spa­ni­en gilt eine Befristung der Führerscheine auf zehn, fünf oder zwei Jah­re. Die Verlängerung erfolgt erst, wenn ein Gesundheitsattest vorgelegt wird.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg führte aus, dass Spanien, wie  je­der EU-Mit­glied­staat, selbst ent­schei­den könne, ob und gegebenenfalls in wel­chem Um­fang er die Er­neue­rung ei­nes Füh­rer­scheins von be­stimm­ten Tests oder Kur­sen ab­hän­gig ma­che.

Eine Er­neue­rung ei­nes Füh­rer­scheins könne im Gegensatz zu ei­ner Neu­er­tei­lung nicht als Be­weis da­für herangezogen werden, dass der In­ha­ber sei­ne Fahr­eig­nung wie­der er­langt ha­be.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit 22 Jahren im Fahrerlaubnisrecht spezialisiert. Die Kanzlei ist Vertagsanwaltskanzlei an den Standorten Augsburg und Stuttgart von Deutschlands größter Sachverständigenorganisation GTÜ.

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