Rechtsanwalt S. mahnt für MH My-Musthave Wettbewerbsverstöße ab

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Uns erreichte eine Abmahnung des Rechtsanwalts S. aus Berlin im Auftrag des Modelabels MH My-Musthave, dessen Inhaber Herr Lothar Fürst aus Goch ist.

Das Modelabel MH My-Musthave vertreibt europaweit Produkte über eBay und andere Online-Handelsplattformen. Zu den Produkten gehören Taschen, Kleinlederwaren und Modeaccessoires.

Herr Rechtsanwalt S. gibt innerhalb des Abmahnschreibens an, dass der Abgemahnte ebenfalls vergleichbare Waren – namentlich Taschen – über eBay verkaufe. Laut Herrn Rechtsanwalt S. habe der Abgemahnte innerhalb seiner Verkaufsangebote gegen geltendes Fernabsatzrecht verstoßen.

Folgende Verstöße werden von Herrn Rechtsanwalt S. beanstandet: 

  • fehlender OS-Link (Nichtbereitstellung eines erforderlichen Links zur OS-Streitbeilegungsplattform)
  • Angabe unterschiedlicher Widerrufsfristen (Unter der Überschrift „Frist“ der Widerrufsbelehrung sei „1 Monat“ als Frist angegeben und in der Widerrufsbelehrung selbst „binnen 30 Tagen“.)
  • Aufgrund der angeblichen Verstöße stünde MH My-Musthave (Inh. Lothar Fürst) ein Unterlassungsanspruch gegen den Abgemahnten zu.

Was wird gefordert?

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung von Abmahnkosten i. H. v. 413,64 €

Was können Sie nach Erhalt einer Abmahnung durch RA S. tun?

Nach Erhalt Ihrer Abmahnung ist es besonders wichtig, nicht einfach ungeprüft die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Auch wenn der geforderte Geldbetrag zunächst gering erscheint, kann Sie auch Jahre später das Vertragsstrafeversprechen aus der von Ihnen abgegeben Unterlassungserklärung wieder einholen.

Zur Überprüfung Ihres angeblichen Wettbewerbsverstoßes sollten Sie unbedingt eine fachanwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Ein Fachanwalt wird zunächst überprüfen, ob die Ansprüche überhaupt bestehen. Besteht wirklich zwischen Ihnen und dem Abmahner ein konkretes Wettbewerbsverhältnis? Haben Sie wirklich gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoßen?
Diese und weitere Fragen, kann Ihnen ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bestens beantworten.

Gerne steht Ihnen auch unsere Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg bundesweit zur Verfügung. Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht sind wir mit einer Vielzahl von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen vertraut. Es ist uns ein großes Anliegen unseren Mandanten mit gezielten und effektiven Lösungsstrategien zur Seite zu stehen. Nicht umsonst konnten wir in der Vergangenheit zahlreiche Abmahnverfahren erfolgreich bestreiten. Darüber hinaus helfen unsere Experten auch Ihnen gerne mit der rechtssicheren Gestaltung Ihres Online-Shops. Rufen Sie uns ganz einfach für ein kostenloses Erstgespräch an!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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