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Reitclub: Kündigung wegen Reitlehrer

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Bei Reitanfängern ist die Vertrauensbeziehung zum Reitlehrer besonders wichtig. Das verdeutlicht ein Urteil des Amtsgerichts München. Bei einer Probestunde ließ sich ein Reitanfänger überzeugen und schloss eine Mitgliedschaft über ein Jahr bei einem Reitclub ab. Der Reitstall wurde gemeinsam von einem Ehepaar betrieben, der Ehemann war ein erfahrener Turnierreiter und gab die Reitstunden. Der Reitschüler fasste zu ihm im Laufe der Zeit Vertrauen. Aber nach drei Monaten trennten sich die Eheleute, der Mann zog aus und eröffnete einen neuen Reitstall. Auch einige Schulpferde nahm er mit. Daraufhin kündigte der Schüler die Mitgliedschaft im Reitclub der Ehefrau fristlos und zahlte auch keine Beiträge mehr. Dagegen zog die Ehefrau vor Gericht.

Das Münchner Gericht erkannte allerdings die fristlose Kündigung des Reitschülers an. Er hatte seine Kündigung darauf gestützt, dass er zu dem Ehemann eine enge Vertrauensbeziehung aufgebaut habe, die ihm sehr wichtig sei. Außerdem war ihm vor Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages zugesichert worden, dass er seine Reitstunden beim Ehemann absolviere. Auch zu den beiden Schulpferden, die nun zum neuen Reitstall gehörten, habe er eine besondere Beziehung entwickelt. Dem schloss sich das Amtsgericht an. Weil der Vertrag noch über neun Monate laufen würde, sei dem Reitanfänger darüber hinaus auch nicht zumutbar, an der Mitgliedschaft bis zum regulären Vertragsende festzuhalten.

(Amtsgericht München, Urteil v. 23.07.2009, Az.: 275 C 24038/08)

(WEL)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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