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Richtig vererben

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Jeder Tod einer Person ist ein einschneidendes Ereignis nicht nur persönlicher sondern auch wirtschaftlicher und rechtlicher Art. Wenn kein Testament beim Tode eines Menschen vorhanden ist, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Durch die Errichtung eines Testamentes kann man jedoch im Einzelfall bestimmen, wer im Falle des Todes in welcher Form und in welchem Umfang das eigene Vermögen, welches man während seines Lebens erworben hat, erhalten soll. Hierbei sollte man sich zunächst einmal darüber im Klaren sein, wen man durch die Übertragung des Vermögens nach dem Tode versorgen möchte oder welcher Person man aus besonderen Gründen etwas aus seinem Vermögen zukommen lassen möchte. Wenn man diese Überlegungen nicht angestellt hat und auch kein Testament errichtet hat, so birgt möglicherweise das Gesetz Überraschungen, mit denen weder die Erben noch der Erblasser, also der Verstorbene gerechnet haben. Es kann dazu führen, dass Personen das überwiegende oder möglicherweise auch gesamte Vermögen erhalten, obwohl dies nicht dem eigenen Willen entspricht.  Um solche Überraschungen und möglichst Streit zu vermeiden, ist es sinnvoll, sich bereits rechtzeitig zu Lebzeiten Gedanken über die Erbfolge zu machen. Durch die Errichtung eines Testamentes besteht die Möglichkeit, auf die Erbfolge Einfluss zu nehmen. Die einfachste Form der Testamenterrichtung ist das handschriftliche Testament. Dieses bedarf keiner großen Formalien. Wichtig ist nur, dass dieses Testament eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden muss. Es soll mit Ort und Datum versehen werden. Hinsichtlich des Textes des Testamentes ist darauf zu achten, dass gesamte Text handschriftlich niedergelegt werden muss. Wenn also Teile des Testamentes maschinenschriftlich oder mit Computer geschrieben werden, so ist das Testament unwirksam. Wichtig ist, dass sich aus dem Text ergibt, dass die Regelung für den Todesfall getroffen werden soll. Sodann sollte man dieses Testament an einer Stelle aufbewahren, dass es auch sicher beim Tode vorgefunden wird.  

Wenn hinsichtlich der Gestaltung bzw. der Formulierung des Testamentes Unsicherheiten bestehen, empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt, insbesondere ein Fachanwalt für Erbrecht aufzusuchen, der Sie bei der Niederlegung ihres letzten Willens fachmännisch unterstützt und zu berät.

Rechtsanwalt Jörg Voigtsberger, Fachanwalt für Erbrecht

c/o Rechtsanwälte Korn Voigtsberger & Partner GbR, Steinmetzstr. 20, 41061 Mönchengladbach


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