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Sanktion des Jobcenters bei Niedriglohn rechtens?

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Da viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Hartz IV für Niedriglöhne arbeiten müssen, stellt sich die Frage, was tun, wenn der Chef nicht einen sittengemäßen Lohn zahlt. Eine arbeitsrechtliche Klage wegen sittenwidriger Beschäftigung ist die eine Möglichkeit. Aber häufig ist es das Jobcenter selbst, welches die Betroffenen an zwielichtige Unternehmen vermitteln will. Wer sich weigert, dort zu arbeiten, dem wird häufig suggeriert, er habe Sanktionen zu befürchten. Dem hat nun die Arbeits- und Sozialrechtsprechung einen Riegel vorgeschoben. Eine Arbeit zu sittenwidrig niedrigen Löhnen, z. B. 3,50 € Bruttostundenlohn, ist nicht nur für den Arbeitgeber strafbar. Auch die Sanktionsbescheide des Jobcenters bei Arbeitsverweigerung des Betroffenen sind in so einem Fall rechtswidrig und werden vor Gericht in der Regel aufgehoben.

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