Die ALG II-Leistungsträger verhängen gerne und viele Sanktionen. Insbesondere trifft dies unter 25-jährige sehr hart, da in diesem Alter Sanktionen bis zu 100 % in der ersten Stufe verhängt werden (Kosten der Unterkunft und Regelleistungen entfallen vollständig). Ab 25 Jahren werden gestaffelte Sanktionen verhängt. Sämtliche Sanktionen sind aus vielerlei Gründen überwiegend rechtswidrig. Fast immer fehlt eine ordentliche Rechtsfolgenbelehrung oder die Sanktion erfolgt nicht zeitnah. Widerspruch und Klage sind fast ausschließlich erfolgsversprechend!
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