Bild: „härtere Hartz-Sanktionen!“ Stimmt das?

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Die Presse überschlägt sich, „Knallhart(z) – Jobcenter können Stütze schneller streichen!“ titelt die Bild-Zeitung. Und Spiegel-Online weiß: „Jobcenter sollen sozialwidriges Verhalten sanktionieren“. Was steckt hinter diesen Meldungen? Kann es tatsächlich sein, dass der Staat einem die Grundsicherung bald einfach so wegnehmen darf? Die Medien berufen sich auf eine Weisung der Bundesagentur für Arbeit an die Jobcenter, darin sollen die Mitarbeiter angewiesen werden, künftig härter vorzugehen gegen:

  • Mütter, die den Namen des Kindsvaters nicht nennen (wodurch das Jobcenter keinen Unterhalt einfordern kann),
  • Leistungsempfänger, die ihren Job aufgeben um eine neue Ausbildung in einem Bereich zu absolvieren, in dem sie dann (nach Ansicht des Jobcenters) schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben,
  • Aufstocker, die ihre unterbezahlten Jobs kündigen, um sich möglicherweise beruflich zu verbessern.

In diesen und anderen Fällen (z.B. nicht angenommene Jobangebote) sollen die Leistungen künftig bis zu drei Jahren zurückverlangt werden können, was auch für die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gelten soll, ja sogar für Essensgutscheine. Dazu ist zunächst festzustellen: Dies alles ist nicht neu! Im Sozialgesetzbuch (Zweites Buch) „Grundsicherung für Arbeitssuchende“, Art. 1 §34 ist bereits seit 2003 geregelt, dass „wer seine Hilfsbedürftigkeit erhöht, aufrecht erhält oder nicht verringert ist zum Ersatz der erbrachten Geld- und Sachleistungen verpflichtet“. Der Paragraf erklärt detailliert, was darunter zu verstehen ist, und wird in der aktuellen Weisung praktisch nur zitiert. Bereits jetzt werden jedoch rund die Hälfte aller Klagen gegen Sanktionen vor den Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht gewonnen.

Für mich sieht das Ganze deshalb eher nach politischem Kalkül aus, als solle ein Zeichen gesetzt werden. Viele, die selbst Hartz-Leistungsempfänger sind, wünschen sich derzeit ja einen härteren Staat. Die Regierung scheint mit dieser Weisung öffentlich klarstellen zu wollen, sie habe dies verstanden. Keineswegs hat die Weisung aber Einfluss auf den Ausgang künftiger Klagen, denn die Gesetzeslage hat sich damit nicht geändert. Gegenteilig ist damit zu rechnen, falls die Jobcenter nun tatsächlich härter sanktionieren sollten, dass noch mehr Klagen gegen Sanktionen gewonnen werden als bisher sowieso schon.

Das Existenzminimum ist gesetzlich geschützt! Damit das Jobcenter es kürzen oder gar streichen darf, müssen schwerwiegende Gründe vorliegen. Allein, dass eine Mutter den Vater ihres Kindes nicht kennt, oder dass jemand sich beruflich verbessern möchte, reicht für eine Rückforderung von drei Jahren nicht aus – auch wenn das in den Meldungen so suggeriert wird.

Meine Kanzlei vertritt gern bei unberechtigt ausgesprochenen Sanktionen.

Herzlichst, Ihr

Rechtsanwalt Gerhard Rahn (Fachanwalt Sozialrecht)


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