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Schadensersatz nach Hundebiss?

  • 1 Minuten Lesezeit
Sandra Voigt anwalt.de-Redaktion

[image]Die meisten Hundehalter kennen das Problem: Wenn ihr Liebling frei im Park herumläuft und auf einen anderen Hund trifft, können manchmal wortwörtlich die „Fetzen fliegen“. Häufig bleibt es bei kleinen Rangeleien, mit denen die Hunde die Rangordnung festlegen, doch manchmal endet der Ausflug mit dem Hund auch beim Arzt. Das Amtsgericht (AG) München hat entschieden, dass ein Hundehalter, der von einem fremden Hund gebissen wird, auch dann Schadensersatz verlangen kann, wenn die Aggressionen vom eigenen Tier ausgingen.

Im zugrunde liegenden Fall trafen in einem Park zwei Hunde aufeinander, zwischen denen es kurz darauf zu einer Rauferei kam. Als sich die beiden wieder voneinander trennten, nahm einer der Hundebesitzer sein Tier am Halsband und zog ihn mit sich fort. Der andere Hund lief ihm hinterher und biss ihm in die rechte Hand. Der Hundebesitzer erlitt daraufhin eine Blutvergiftung und bekam Fieber. Noch viele Monate nach dem Biss litt er unter anderem unter Spannungsgefühlen. Ihm wurde daher außergerichtlich Schmerzensgeld zugesprochen. Er machte gerichtlich jedoch weiteren Schadensersatz geltend.

Das AG München gab ihm größtenteils Recht. Der andere Hundehalter müsse gemäß § 833 S. 1 BGB haften und weiteren Schadensersatz zahlen. Hierbei müsse aber auch die Tiergefahr des eigenen Hundes berücksichtigt werden, was zu einer Verringerung des Schadensersatzes führe. Denn das eigene Tier habe mit der Rauferei angefangen, was später zu der Verletzung seines Herrchens geführt habe. Ein Mitverschulden sei jedoch zu verneinen, da er seinen Hund erst nach dem Kampf fortgezogen und damit nicht sorgfaltswidrig in den Kampf selbst eingegriffen habe.

(AG München, Urteil v. 01.04.2011, Az.: 261 C 32374/10)

(VOI)

Foto(s): ©fotolia.com

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