Scheidung gegen den Willen des Ehepartners?

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Regelmäßig sitzen Mandanten vor mir, die sich scheiden lassen möchten. Ich frage dann zunächst danach, ob sie bereits seit einem Jahr von ihrem Ehepartner getrennt leben. Denn das ist, außer in Härtefällen, erforderlich für eine Ehescheidung.

Wird diese Frage bejaht, kläre ich, ob der Ehepartner mit der Scheidung einverstanden ist. Stimmt der Ehepartner dem Scheidungsantrag zu und leben die Eheleute seit mindestens einem Jahr getrennt, besteht nämlich nach § 1566 Abs. 1 BGB die unwiderlegbare Vermutung, dass die Ehe gescheitert ist. Das Scheitern der Ehe ist nach § 1565 BGB Voraussetzung für die Scheidung der Ehe.
 Leben die Eheleute sogar schon drei Jahre getrennt, kommt es auf die Zustimmung des Ehegatten nicht an. Dann reicht der Scheidungsantrag auch ohne Einverständnis des Ehepartners für eine Scheidung aus. Es besteht dann nach § 1566 Abs. 2 BGB ebenfalls eine unwiderlegbare Vermutung für das Scheitern der Ehe. 

Ehepartner verweigert Zustimmung zur Scheidung

Etwas komplizierter wird es, wenn die Eheleute noch keine drei Jahre getrennt leben und der Ehepartner die Zustimmung zur Scheidung nicht erteilt, weil er nicht geschieden werden will. Ein Grund dafür liegt häufig darin, dass nach Scheidung der Ehe kein Trennungsunterhalt mehr geschuldet wird. Deshalb versuchen Ehepartner häufig die Scheidung der Ehe hinauszuzögern und verweigern also ihre Zustimmung dazu.
 In diesem Fall besteht keine widerlegbare Vermutung für das Scheitern der Ehe. Der Richter darf in diesem Fall also nicht von einem Scheitern der Ehe ausgehen. Er muss dann anderweitig klären, ob die Ehe gescheitert ist.

Anhörung der Beteiligten

Dazu wird er die Eheleute anhören. Erklärt der antragstellende Ehepartner ernsthaft und glaubwürdig, dass er die Ehe für gescheitert hält, nicht mehr an ihr festhält und die eheliche Lebensgemeinschaft nicht fortsetzen will, wird der Richter in der Regel zu der Überzeugung gelangen, dass die Ehe gescheitert ist. Das gilt insbesondere, wenn bereits neue Partner mit im Spiel sind und neue Beziehungen eingegangen wurden. Auf die Zustimmung des Ehepartners kommt es dann also ebenfalls nicht an.

Ein Scheidungsantrag kann also auch ohne die Zustimmung des anderen Ehepartners eingereicht werden, sofern die Beteiligten mindestens ein Jahr getrennt leben. Das Gericht wird die Ehe auch ohne Einverständnis scheiden, wenn es zu der Überzeugung kommt, dass die Ehe gescheitert ist


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