Scheidung in Deutschland mit türkischer Staatsangehörigkeit - Was ist zu beachten?

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Scheidungen in Deutschland mit Auslandsbezug werden immer häufiger. Es stellt sich oft die Frage, ob das Scheidungsverfahren in Deutschland oder in der Türkei durchgeführt werden sollte. Weiterhin stellt sich die Frage, nach welchem Recht die Scheidung durchgeführt wird, da die Scheidung einen Auslandsbezug hat.

Findet das Scheidungsverfahren in Deutschland oder in der Türkei statt?

Als türkische Staatsangehörige besteht die Möglichkeit sich in Deutschland scheiden zu lassen. 

Wenn Sie beide die türkische Staatsangehörigkeit besitzen oder eine Ehe führen, in der ein Ehepartner die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, der andere die türkische Staatsangehörigkeit besitzt, ist zunächst fraglich, welches der beiden Rechte Anwendung finden soll, da es sich um ein Scheidungsverfahren mit Auslandsbezug handelt. 

Leben Sie beide als türkische Staatsangehörige in Deutschland, ist allein der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland maßgeblich. Ihre Scheidung ist in Deutschland dann ohne weiteres möglich (Art 8 Alt. a Rom-III-Verordnung Nr. 1259/2010). Ihre Scheidung wird in der Regel nach deutschem Scheidungsrecht abgewickelt.

Die Möglichkeit der Rechtswahl nach deutschem oder türkischem Recht

In Europa bietet die Rom-III-Verordnung die Möglichkeit, das geltende Scheidungsrecht zur wählen. 

Sie können beispielsweise eine sogenannte „Rechtswahl“ treffen und einvernehmlich vereinbaren, dass das deutsche Gericht Ihre Scheidung nach türkischem Recht abwickeln soll. Wenn eine solche Rechtswahl nicht getroffen wurde, kommt das Recht zur Anwendung, welches im Hinblick auf den gewöhnlichen Aufenthalt bei Einreichung der Ehescheidung maßgeblich ist. Diese Verordnung greift für türkische Staatsangehörige, die sich in Deutschland scheiden lassen.

Spielt es eine Rolle, dass man im Ausland geheiratet hat?

Hierbei spielt es keine Rolle, ob man im Ausland geheiratet hat. In dem Scheidungsverfahren sollte lediglich die türkische Heiratsurkunde von einem deutschen öffentlich vereidigten oder anerkannten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt vorgelegt werden.

Welche Unterschiede existieren zwischen nach dem deutschen und türkischen Scheidungsrecht?

Folgende Unterschiede bestehen bei der Anwendung des deutschen Scheidungsrechtes und des türkischen Scheidungsrechtes. Hierbei handelt es sich lediglich um einen kleinen Ausschnitt aus der tiefgründigen Rechtsmaterie des Scheidungsrechts der beiden Länder. 

In Deutschland ist die Einhaltung des Trennungsjahres vor Einreichung eines Scheidungsantrages notwendig. Nach türkischem Recht ist ein Sühneversuch durchzuführen.

Das Türkische Recht verlangt eine Regelung der elterlichen Sorge. Nach deutschem Recht verbleibt es regelmäßig bei der gemeinsamen elterlichen Sorge.

Im türkischen Recht muss man bei einer streitigen Ehescheidung nachweislich begründen, aus welchem Grund die Fortführung der Ehe nicht mehr zumutbar ist und es wird die „Schuldfrage“ gerichtlich erörtert. Eines solchen Nachweises bedarf es im deutschen Recht nicht. Auf die „Schuldfrage“ kommt es im deutschen Recht nicht an.

Ganz wichtig ist, dass das türkische Recht keine Durchführung des Versorgungsausgleiches regelt. Dieser wird nach deutschem Recht grundsätzlich von Amtswegen mit geregelt.

Wird die Scheidung in Deutschland in der Türkei anerkannt?

Die Scheidung in Deutschland muss in der Türkei anerkannt werden. Die Scheidung wird in der Türkei in das türkische Personenstandsregister eingetragen, damit Sie in der Türkei auch als geschieden gelten. Dieses ist wichtig bei einer neuen Heirat, damit man nicht weiter als bereits verheiratet gilt.

Wir beraten und vertreten Sie kompetent und engagiert in Fragen zum Scheidungsrecht mit Auslandsbezug. Die Beratung kann auch gerne in türkischer Sprache erfolgen.


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