Schiffsfonds Bulkerflotte 1 in Seenot - wieder einmal Falschberatung von Anlegern

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Der von der Deutschen Bank exklusiv vertriebene Schiffsfonds „Nordcapital Bulkerflotte 1” ist durch die Insolvenz der Großreederei Korea Line, an die wesentliche Teile der Flotte des Fonds verchartert wurden, in Existenznot geraten.

Der Schiffsfonds Nordcapital Bulkerflotte 1 ist ein Dachfonds. Er umfasst 8 baugleiche Massegutfrachter, sogenannte Supramax-Bulkercarrier, die von Einschiffsgesellschaften (MS „E.R. Bergamo” E.R. Schifffahrt GmbH & Cie. KG u.a.) gehalten werden.

Die Beteiligung an dem Schiffsfonds Nordcapital Bulkerflotte 1 ist den Anlegern als eine sichere Kapitalanlage vermittelt worden, die sogar zur Altersvorsorge dienen sollte. Als unsere Mandantin den Fonds zeichnete, warnte das Fachblatt „Fondszeitung” allerdings schon vor einem „Ende der Bulkerstory”. Der Fonds wurde zu einem Zeitpunkt vertrieben, als in Teilen der Wirtschaftspresse deutlich vor einem zurückgehenden Welthandel und damit einhergehend Einbrüchen bei den erzielbaren Charterraten gewarnt wurde. Angesichts dessen geht der Fonds mit der Vercharterung der Flotte an nur zwei Reedereien ein hohes Klumpenrisiko ein, die sich mit der Insolvenz der Korea Line realisiert haben.

Unsere Mandantin war zum Zeitpunkt der Zeichnung über 70 Jahre alt und Rentnerin. Rentner haben üblicherweise eine geringere Risikoneigung und das Bedürfnis, auch kurzfristig über angelegte Gelder verfügen zu wollen. Sie gehören daher grundsätzlich, es sei denn sie haben ein anderes Risikoprofil, zu den sicherheitsorientierten Anlegern. Der Schiffsfonds Nordcapital Bulkerflotte 1 ist nur etwas für risikobereite Anleger, die auch den Verlust ihrer Kapitalanlage in Kauf nehmen können. Auch darüber war unsere Mandantin nicht aufgeklärt worden.

Zudem war unserer Mandantin nicht einmal bewusst geworden, dass sie als Kommanditistin beigetreten ist. Zwar ist die Haftung des Kommanditisten erloschen, wenn er seine Einlage vollständig erbracht hat. Wenn allerdings Ausschüttungen erfolgen, die nicht durch Gewinne erwirtschaftet sind, können diese bei Liquiditätsengpässen oder gar im Falle der Insolvenz zurückgefordert werden. Das hätte den Anlegern vorher gesagt werden müssen. Auf dieses Haftungsrisiko ist ebenfalls hinzuweisen und aufzuklären.

Wird die Beteiligung über eine Bank vermittelt, muss diese zudem auf die sogenannte Kickback-Zahlung oder Rückvergütung aufmerksam machen, die sie für die Vermittlung des Schiffsfonds Nordcapital Bulkerflotte 1 erhalten hat. Diese verdeckten Innenprovisionen stellen nach Meinung des Bundesgerichtshofes einen Interessenkonflikt dar, über den der Kunde ungefragt aufgeklärt werden muss. Dass Provisionen in Höhe von ca. 13 % des angelegten Betrags an die Deutsche Bank flossen und die Weichkosten des Fonds insgesamt ca. 20 % der Investition aufzehren würde, wurde dem Anleger hingegen verschwiegen.

Wird ein Anleger nicht umfassend und entsprechend seines Risikoprofils beraten oder wird ihm vonseiten der Bank die Innenprovision verschwiegen, steht ihm ein Schadensersatzanspruch zu. Er wird so gestellt, als hätte er die Beteiligung nicht erworben. Mit Urteil vom 16.03.2015 (Landgericht Frankfurt, Urteil v. 15.03.2015, Az.: 10 O 506/13) wurde die Deutsche Bank auf Schadensersatz in Höhe von € 13.000,00 verurteilt.

Rechtsanwalt Philip Keller - Köln


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