Schleichwerbung bei Instagram: Foto mit Link muss als Werbung gekennzeichnet sein

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Das Landgericht Hagen hat mit Urteil vom 13. September 2017, Az. 23 O 30/17, entschieden, dass es sich um Schleichwerbung bei Instagram handelt, wenn Bilder mit einem Link zum Hersteller versehen sind und diese nicht als Werbung gekennzeichnet werden. Unsere Beratung für Influencer:

Influencer Verträge / Influencer Marketing

Zum Sachverhalt

Der klagende Wettbewerbsverband hat einen Influencer wegen unzulässiger Schleichwerbungauf Instagram auf Unterlassung ist Anspruch genommen. Der Influencer hat dort einen Modeblog betrieben. Dabei hat er Fotos gepostet, auf welchen eine Handtasche, eine Uhr oder ein Getränk zu sehen waren. Diese Fotos hat der Beklagte mit einem Link versehen, der unmittelbar auf die Website des jeweils beworbenen Unternehmens führte. Der Beklagte hat dabei keine Kennzeichnung als Werbung vorgenommen.

Urteil: Bild mit Link ist Werbung

Das Landgericht Hagen hat entschieden, dass es sich um Schleichwerbung gem. § 5a Abs. 6 UWG handelt, wenn ein Produktfoto auf das herstellende Unternehmen verlinkt, ohne dies entsprechend als Werbung zu kennzeichnen. Hierbei hat das Gericht moniert, dass es sich bei dem Blog der Beklagten dem äußeren Anschein nach lediglich um einen Modeblog handelt, auf welchem sich der Beklagte mit seinen Followern über entsprechende Outfits unterhält.

Es sei nicht auf den ersten Blick ersichtlich, dass mit den Bildern Werbung für das jeweils herstellende Unternehmen gemacht werden soll. Die Kammer hat weiterhin ausgeführt, dass nach ihrer eigenen Kenntnis insbesondere Jugendliche zu den Followern des Beklagten zählen. Gerade für diesen Teil der Follower ist das Vermischen von Werbenden mit rein textlichen Elementen nicht sofort erkennbar.

Der Blog auf Instagram ist daher nicht mit der Unternehmenswebsite vergleichbar, da dort der verständige Nutzer ohne Weiteres eine kommerzielle Kommunikation erkennt, welche keiner ausdrücklichen Kennzeichnung als Werbung bedarf. Insofern hat das Landgericht Hagen dem Beklagten die Werbung als Schleichwerbung untersagt.

Fazit

Diese Entscheidung steht in einer Reihe weiterer Entscheidungen zu der Frage, wann und wie Werbung in den Social Media als solche gekennzeichnet ist und wann die Grenze beim Influencer-Marketing zur Schleichwerbung überschritten ist. Eine ausführliche Darstellung haben wir in einem früheren Beitrag zusammengestellt:

Influencer Marketing und Schleichwerbung – Werbung bei Instagram, YouTube, Facebook & Co.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema