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Wann ist der Schulweg unfallversichert?

  • 3 Minuten Lesezeit
Wann ist der Schulweg unfallversichert?

Ende der Sommerferien, das heißt für viele Kinder, sich wieder auf den Weg in die Schule zu machen. Für einige von ihnen ist es das erste Mal. Straßenverkehr, Fahrten mit Bus oder Bahn, Rangeleien und vieles mehr: Der Schulweg birgt einige Risiken. Unfälle sind zwar oft unfallversichert – allerdings nicht immer. 

Direkter Schulweg ist versichert

Wie beim Arbeitsweg ist auch beim Schulweg der direkte und unmittelbare Weg von und zur Schule versichert. Dessen Anfangs- und Endpunkte sind normalerweise die elterliche Wohnung und das Schulgebäude. Keine Rolle spielen dabei die Unterrichtszeiten. Ist die Schule einmal früher aus, ist der Weg dennoch versichert. Das gilt genauso bei späterem Unterrichtsbeginn oder wenn ein Kind zu spät kommt, weil es etwa den Bus verpasst hat. Erst recht sind deshalb Unfälle in der Wartezeit auf entsprechende Verkehrsmittel genauso versichert wie Unfälle beim Transport.  

Die Unfallversicherung hängt zudem nicht von der Nutzung eines bestimmten Verkehrsmittels ab. Kinder, die mit dem Fahrrad zur Schule fahren, sind daher bei Unfällen ebenfalls versichert. 

Welche Umwege auf dem Schulweg sind noch versichert?

Inzwischen sind meist beide Eltern berufstätig. Und besonders Alleinerziehende, die arbeiten müssen, kennen die Situation, dass bei Schulende noch niemand zu Hause ist. In diesen und vergleichbaren Fällen ist auch der Weg von und zum Ort einer fremden Obhut versichert. Der kann beispielsweise zu Verwandten wie Oma und Opa, Eltern von Mitschülern oder einer Betreuungseinrichtung führen. 

Auch wenn ein Kind zu Freunden geht und den Schulweg somit unterbricht, ist der Weg selbst in Verbindung mit einem kleinen Umweg noch versichert. Für die Zeit des Aufenthalts gilt das jedoch nicht. Sofern die Unterbrechung nicht länger als zwei Stunden dauert, ist auch der restliche Heimweg noch versichert. Auf diese maximale Aufenthaltsdauer kommt es beim Heimweg von einer Betreuung hingegen nicht an. Hier ist der spätere Weg nach Hause immer versichert. 

Keinen Versicherungsschutz genießen Schulkinder allerdings bei längeren Umwegen aus privaten Gründen. So etwa, wenn der Weg statt nach Hause ins Kaufhaus führt. Das gilt übrigens auch beim Umweg zu einer privaten Hausaufgabenbetreuung oder Nachhilfe. Grund dafür ist, dass die Unfallversicherung an den Besuch einer Bildungseinrichtung geknüpft ist. Ein Schutz besteht somit nur, wenn es sich um schulische Veranstaltungen handelt. 

Vor allem wenn ein anderer Weg sicherer ist – weil er etwa das Überqueren einer stark befahrenen Straße erspart –, darf ein Schüler vom kürzesten Weg abweichen. Hilfreich bei der Suche nach sicheren Strecken ist ein vorhandener Schulwegplan. Bei dessen Nichtbefolgung entfällt jedoch nicht gleich der Unfallversicherungsschutz. 

Gemeinsamer Schulweg: Schutz auch in der Gruppe

Versicherungsschutz besteht auch, wenn Schüler eine Gruppe bilden, die gemeinsam zur Schule unterwegs ist und deren Bildung Abweichungen vom Schulweg erfordert. Dabei kann es sich sowohl um eine etwa von Eltern organisierte Fahrgemeinschaft als auch eine von Schülern selbst gebildete Laufgemeinschaft handeln. Begleiten Erwachsene eine solche Gruppe, sind sie ebenfalls unfallversichert. 

Unfall auf dem Schulweg: Kinder sind keine Erwachsene

Bei Erwachsenen kann bereits ein geringes Fehlverhalten den Versicherungsschutz kosten. Von Kindern verlangen die Gerichte ein derart fehlerfreies Verhalten dagegen nicht. Entscheidend ist neben dem Grund für das Fehlverhalten das Alter des Kindes und dessen Entwicklungsstand. So bleibt es oft beim Versicherungsschutz, wenn äußere Einflüsse wie das Verhalten anderer Schüler zum Unfall beigetragen haben. Diese Punkte spielen nicht zuletzt bei typischen Rangeleien zwischen Kindern eine Rolle. 

(GUE)

Foto(s): ©Adobe Stock/Irina Schmidt

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Rechtstipps zu "Schulweg" | Seite 3

  • 07.12.2012 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… Da Schulmobbing meist in der Schule, auf dem Schulweg oder Pausenhof geschieht, ist in erster Linie die Schule zuständig, um einzuschreiten. Es empfiehlt sich, ein entsprechendes Programm zum Erkennen und Umgang …“ Weiterlesen
  • 05.11.2012 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… sollte sichergestellt werden, dass Verkehrsteilnehmer einen freien Blick auf den Schulweg haben, um Schulkinder rechtzeitig erkennen und entsprechend reagieren zu können. Erschwerend kam hinzu, dass auch keine …“ Weiterlesen
  • 27.09.2012 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    „… ein entgegenkommendes Kfz. Den hierbei entstandenen Schaden verlangte sie gerichtlich von der Schülerin ersetzt. Schließlich fuhr das Mädchen den Schulweg bereits seit einem dreiviertel Jahr; es hätte daher …“ Weiterlesen
  • 16.07.2012 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… aber eben nur für die Schule und die Schulwege, nicht aber für die Freizeit. Hier ist ein Kind nicht automatisch unfallversichert. Eltern sollten ihr Kind deshalb entweder in den eigenen Vertrag …“ Weiterlesen
  • 10.02.2011 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… und nach Hause bringen, argumentierte der Vater. Das Gericht entschied aber nun, dass die Grundschule im eigenen neuen Wohnort eher zum Kindeswohl dient. Denn somit habe das Kind lediglich einen Schulweg von zehn …“ Weiterlesen
  • 22.09.2010 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… . Ein hilfebedürftiger Schüler kann nicht darauf verwiesen werden, seine Schulausbildung abzubrechen. Darüber hinaus ist es dem Schüler auch nicht zuzumuten, den Schulweg anders als mit öffentlichen …“ Weiterlesen
  • 12.08.2010 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… kam hinzu, dass sich in der Nähe eine Schule befand und er an einem Schulweg geparkt hatte. Zweck der Abstandsregelung ist es, anderen Verkehrsteilnehmern die Sicht zu gewährleisten und Fußgängern …“ Weiterlesen
  • 10.08.2010 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… war und der Schulweg auch die Einmündung betraf, an der das Fahrzeug abgestellt war. So geparkt, stellte das Auto eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, sodass die Ordnungsbehörde es abschleppen lassen durfte. (VG Aachen, Urteil v. 05.07.2010, Az.: 6 K 512/08) (WEL)“ Weiterlesen
  • 17.06.2010 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… wappnen. Auf dem Schulweg kann man beispielsweise das richtige Verhalten trainieren, wenn das Kind in eine bedrohliche Lage gerät. Eine Gruppe bietet einen gewissen Schutz. Daher sollten Sie Ihr Kind …“ Weiterlesen
  • 20.05.2010 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… . Das Bundessozialgericht hat die Grenzen konkretisiert, in denen der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung beispielsweise für den Schulweg greift. Ein Schüler hatte regelmäßig mit dem Motorrad seinen Bruder …“ Weiterlesen
  • 22.04.2010 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… gemacht werden. Gerade auf dem Schulweg ereignen sich häufig Unfälle. Die lassen sich vermeiden, wenn man die Kinder zur Schule begleitet. Sind sie größer und gehen allein zur Schule, sollten Eltern genug …“ Weiterlesen
  • 11.02.2009 Laux Rechtsanwälte PartGmbB
    „… oder der Unfall auf dem Schulweg geschah. In diesen Fällen haftet der Schädiger. Die gesetzliche Unfallversicherung springt in jedem Fall ein und übernimmt zum Beispiel die Kosten einer notwendigen Heilbehandlung. Rechtsanwältin Nadine Jokiel Laux Rechtsanwälte“ Weiterlesen