Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

  • 1 Minuten Lesezeit

Anstieg der Selbstanzeigen

Ab  Januar 2015 treten schärfere Regelungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung in Kraft, weswegen tausende Steuerbetrüger noch vorher ihr Schwarzgeld offenlegen.

Gründe für den Anstieg

Die Ursachen für diesen extremen Anstieg sind leicht zu identifizieren. Vor Januar 2015 gelten für die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung noch die milderen Vorgaben für eine Strafbefreiung. Außerdem hat sich auch das Vorgehen der Schweizer-Banken geändert, die mittlerweile die Daten offenlegen wollen. Zudem sind auch die sogenannten CD-Käufe und die bekanntgewordenen Promi-Steuerbetrugsfälle für diesen Anstieg der Selbstanzeigen verantwortlich.

Änderungen ab Januar 2015

Da bleibt die Frage, was sich im Detail mit den strengeren Vorgaben ab Januar 2015 ändert. Die Grenze, ab der eine Steuerhinterziehung bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, sinkt von 50.000 auf 25.000 Euro. Bei höheren Beträgen kann durch die gleichzeitige Zahlung eines Zuschlags von 10% eine Strafverfolgung vermieden werden. Bei 100.000 Euro ist ein Strafzuschlag von 15% fällig, ab einer Million Euro 20%.  Derzeit liegt der Zuschlag bei 5%. Außerdem müssen ab Januar 2015 auch Hinterziehungszinsen von 6% pro Jahr entrichtet werden. Die Strafverfolgungsverjährung wird auf 10 Jahre verlängert. 

Anstieg in allen Bundesländern

In allen Bundesländern stieg die Zahl der Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung im Jahr 2014 im Vergleich zu 2013 an. Ein besonders starker Anstieg ist in Baden-Württemberg zu registrieren. Demzufolge sind dort in den ersten sechs Monaten 5.167 Selbstanzeigen eingegangen (zum Vergleich Vorjahreszeitraum: 2.363).

Rückgang der Selbstanzeigen in Bayern im Vergleich zum ersten Quartal 2014

Ein besonderer Trend ist in Bayern zu beobachten. In den ersten sechs Monaten gingen dort nämlich 3.373 Selbstanzeigen ein. Im zweiten Quartal 2014 allerdings war bereits ein deutlicher Rückgang im Vergleich zum Jahresauftakt zu registrieren. Allerdings handelte es sich dabei im Schnitt um höhere Summen an Steuerhinterziehung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Steffen Hammer

Beiträge zum Thema