Sie haben als Verkäufer bei Amazon, eBay oder eigener Onlineshops eine Abmahnung erhalten? Wir helfen!

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Kanzleien wie Winterstein Rechtsanwälte, Diesel Schmitt Ammer u.a. mahnen im Auftrag verschiedener Rechteinhaber angebliche Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrechtsverstöße ab. Betroffen sind insbesondere Nutzer der Onlineplattformen Amazon und eBay, aber auch Betreiber eigener Onlineshops. Immer wieder erhalten wir Abmahnungen, in denen die Abmahnkanzleien den Vorwurf macht, dass im Rahmen der Verkäufe gegen Markenrecht, Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht verstoßen werde.

Die Kanzleien fordern hierbei die Abgabe einer beiliegenden strafbewehrten Unterlassungserklärung und machen Auskunfts- und Schadenersatzansprüche geltend.

Diese von den Abmahnkanzleien vorformulierten Unterlassungserklärungen sollten in keinem Fall in der übersandten Form unterschrieben werden. Auch die Schadenersatzansprüche sind unseres Erachtens meist weit überhöht.

Das H+W Anwaltskontor überprüft für Sie, ob die behaupteten Ansprüche gegen Sie bestehen. Gerne besprechen wir mit Ihnen in einem ersten kostenlosen telefonischen Kontakt unter 040 - 822 43 696 oder per E-Mail mail@hw-ak.de die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen diese Abmahnungen.



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