Sieben Jahre Haft für Vergewaltigung unter K.O.-Tropfen - LG Augsburg vom 28.04.2023

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Das Landgericht Augsburg hat mit Urteil vom 28.04.2023 einen Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe von 7 Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen der 3. Strafkammer hatte der 58-jährige Täter einer Bekannten in seiner Wohnung unbemerkt in hoher Dosierung Oxazepam in den Tee verabreicht. Nachdem diese in einen tiefschlafähnlichen Zustand gefallen war, führte er mit dem Opfer den Geschlechtsverkehr bis zum Samenerguss durch.

Durch  Auskunft eines Sachverständigen war der Kammer bekannt, dass bei der anzunehmenden Mindest-Dosierung des Oxazepams für das Opfer die realistische Gefahr des Erbrechens bestanden hatte. Da das Opfer über neun Stunden unbeaufsichtigt auf dem Sofa gelegen hatte, bestand die Gefahr, dass es zum Einatmen von Erbrochenem und infolgedessen diese hätte ersticken können.

Die Strafkammer nahm einen besonders schweren Fall an. Gegenüber dem Grundtatbestand des § 177 Abs. 2 StGB der eine  Freiheitsstrafe von mindestans zwei Jahren vorsieht, erhöht sich das Mindestmaß gemäß § 177 Abs. 8 Nr. 2 StGB auf fünf Jahre, wenn der Täter das Opfer bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

Da es bisher  keine obergerichtliche Entscheidung zu einem besonders schweren Fall der Vergewaltigung gibt, können andere Gerichte anders urteilen und unter Umständen eine viel geringere Strafe verhängen. 

Die Beratung und Vertretung durch einen Opferanwalt ist in Vergewaltigungsfällen stets anzuraten. Ermittlungsverfahren dauern bei Sexualdelikten in der Regel über ein Jahr.  Viele Opferrechte im Strafverfahren, ua. die Nebenklage und das Adhäsionsverfahren werden nur auf Antrag verfolgt.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht vertritt seit 22 Jahren Opfer von Sexualdelikten.

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