Skiunfälle in Österreich - FIS-Regel 4

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Die FIS-Regel Nr 4 lautet:

4. Überholen

„Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.“

Diese FIS-Regeln entspricht im Wesentlichen § 9 des Pistenordnungsentwurfs.

Grundsätzlich ist nach dieser Regel ein Überholen von allen Seiten erlaubt. Jedoch ist auch beim Überholvorgang darauf zu achten, dass die in diesen Vorgang miteinbezogenen Skifahrer bzw Snowboarder nicht gefährdet werden. Der überholende Skifahrer bzw Snowboarder hat hierbei sein Umfeld vorausschauend zu beobachten. "Vorausschauend" bedeutet auch, dass die unmittelbare Zeitspanne nach dem Überholvorgang in die Kalkulation miteinbezogen werden muss. Überholvorgänge, im Rahmen derer die hypothetische Fahrspur des Überholten gekreuzt wird, bergen daher ein besonders hohes Unfallpotenzial.

Ein Skifahrer (A) überholte, nachdem er den bis dahin vor sich befindlichen Skifahrer (B) schon einige Zeit im Sichtfeld hatte, diesen im Zuge eines schneidenden Überholvorgangs. Dabei fuhr er B über den Ski und prallte gegen dessen linkes Knie, wodurch dieser zu Sturz kam. Durch den Sturz erlitt er einen Schienbeinkopfbruch.

Der OGH sah in der Fahrweise des A einen Verstoß der gebotenen Sorgfalt, da dieser den B, obwohl er sich schon einige Zeit vor dem Überholvorgang in seinem Sichtfeld befand, übersehen hatte. Ein vom Berufungsgericht festgestelltes Mitverschulden des Klägers (B) wurde wieder revidiert, da bis dahin nicht festgestellt werden konnte, ob diesem ein unfallvermeidendes Verhalten zumutbar war.

Fundstellen: 3 Ob 171/05a, 8 Ob 266/01b

Lesen Sie hier FIS-Regel 5

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Rechtsanwalt

Mag. Josef Kunzenmann

www.kunzenmann.at



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