Straßenausbaubeiträge in Bayern werden abgeschafft – wie geht es weiter?

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Politische Zielsetzung

Die CSU hat bei ihrer Winterklausurtagung im Januar 2018 per Resolution beschlossen, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Ob und wann dies umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Gleichzeitig wird von der Opposition in Bayern ein Volksbegehren gegen die Ausbaubeiträge forciert. Unabhängig vom Zeitpunkt bleibt die Frage nach der gesetzgeberischen Umsetzung und der Lösung der Folgeprobleme. Einerseits muss die Politik die Frage nach den finanziellen Ersatzmitteln lösen. Jedenfalls dürfte in Kürze das Bayerische Kommunalabgabengesetz (KAG) geändert werden.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Waren Straßenausbaubeiträge bislang als verfassungsrechtlich unbedenklich eingestuft worden, könnten sich bei der Finanzierung aus Steuermitteln weitere verfassungsrechtliche Probleme ergeben. Insbesondere wird zu prüfen sein, inwieweit nunmehr alle Anwohner für die Finanzierung aufkommen müssen – ein jahrelanger Streitpunkt bereits zur Einführung der Straßenausbaubeiträge.

Die Übergangsphase

Ein weiteres rechtliches Problem stellt die Übergangsphase dar. Denn es müssen die Probleme gelöst werden, was mit bereits begonnenen und noch nicht fertig abgerechneten Maßnahmen passiert. Die Landratsämter wurden angewiesen, die Gemeinden dazu anzuhalten, derzeit von Abrechnungen abzusehen. Wie das Problem gelöst wird, ist nicht abzusehen. Es sind mehrere Abrechnungs- und Fertigstellungsstadien denkbar. Manche Maßnahmen wurden begonnen und nicht einmal Vorauszahlungen erhoben. Manche wurden begonnen und teilweise durch Vorauszahlungen finanziert. Es gibt Baumaßnahmen, die technisch fertiggestellt sind und bereits teilweise oder noch gar nicht (durch Vorauszahlungen) abgerechnet. Die Betroffenen, genauso wie die Rechtsberater warten gespannt auf Lösungen.

Diese dürften unabhängig von der Ausgestaltung für Zündstoff sorgen und weitere Verfassungsprobleme nach sich ziehen. Es dürfte schwer vermittelbar sein, warum Anwohner einer Straße – zufällig schon abgerechnet, die Beiträge nicht zurückerhalten. Andere Straßen, fehlt beispielsweise nur noch eine Rechnung des Bauträgers oder für den Grunderwerb, würden dann durch die Allgemeinheit finanziert. Abgeschlossen dürften damit Fälle sein, die abgerechnet und die Bescheide schon bestandskräftig geworden sind. Wer gegen bisherige Bescheide Widerspruch oder Klage eingelegt hat, kann ggf. auf eine günstige Übergangsregelung hoffen. Jedoch wird diese, unabhängig von der Lösung – verfassungsrechtlich auf den Prüfstand kommen – denn eine Ungleichbehandlung ist bereits jetzt vorprogrammiert. 



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