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Suchmaschinenoptimierung – Chancen und Risiken

  • 2 Minuten Lesezeit
anwalt.de-Redaktion

Regelmäßig erscheint im Internet der Begriff „SEO“. Er steht für „Search Engine Optimization“ – zu Deutsch: Suchmaschinenoptimierung. Dabei wird versucht, durch verschiedenste Maßnahmen die eigenen Webseiten bei Google und anderen Internetsuchmaschinen möglichst weit oben in den Trefferlisten zu platzieren.

Zahlreiche Möglichkeiten für SEO

SEO beginnt bei den Seiten selbst, die relevante Inhalte nicht nur haben, sondern auch gut präsentieren müssen. Im Hintergrund sollten die Seiten so programmiert sein, dass sie von den Suchmaschinenrobotern optimal ausgelesen werden können. Aber auch andere Kriterien spielen eine Rolle: So wird beispielsweise als wichtiges Indiz für die Relevanz der Inhalte gesehen, wie viele und welche Seiten auf die eigenen Inhalte verlinken. Solche Links lassen sich natürlich auch kaufen oder tauschen.

Neben den Chancen, durch die bessere Platzierung mehr Umsätze zu generieren, gibt es aber auch Risiken. Zum einen kann man von den Suchmaschinenbetreibern „abgestraft“ werden, wenn gegen deren Richtlinien verstoßen wird, beispielsweise durch exzessiven Einkauf von manipulierten Links. Dann muss man seine Seite unter Umständen ganz tief unten in den Trefferlisten suchen.

Zum anderen droht auch von rechtlicher Seite Ärger: Wer beispielsweise fremde Inhalte wie Texte oder Bilder verwendet, verstößt schnell gegen Urheberrecht oder Markenrecht. Auch Konflikte im Wettbewerbsrecht kann es schnell geben, wenn man zum Beispiel versucht, sich mit unerlaubter Werbung oder anderen unlauteren Mitteln einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen oder Konkurrenten gezielt zu behindern.

SEO-Dienstleistungen einkaufen

Es gibt zahlreiche Dienstleister, die SEO extern für andere Unternehmen anbieten und versprechen, die Seite in den Suchergebnissen nach vorn zu bringen. Je nach Vertrag sind dabei bestimmte Maßnahmen oder auch Ergebnisse vereinbart. Was passiert, wenn diese nicht erreicht werden? Muss ein SEO-Dienstleister gar haften, wenn die Seite seines Kunden abgestraft wird?

Die Antworten richten sich im Zweifel nach der konkreten vertraglichen Vereinbarung. Aus diesem Grund sollten sich Interessenten rechtzeitig neben der Wirksamkeit von SEO-Maßnahmen auch mit etwaigen Rechtsfolgen beschäftigen. Das Internetportal finanzen.de hat zu dem Thema den Ratgeber „Abgestraft & Abgemahnt“ zusammengestellt, der unter http://www.finanzen.de/gewerbeversicherung/haftungsrisiken-seo kostenlos verfügbar ist.

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