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Trotz Widerspruch Inkasso, Mahnung und Drohung?

  • 3 Minuten Lesezeit

Haben Sie gegen eine Ihrer Ansicht nach unberechtigte Forderung Widerspruch eingelegt, erhalten aber weitere Inkasso-Schreiben, Anwalts-Schreiben, Mahnungen, gerichtliche Mahnbescheide oder auch Drohungen? Dann sollten Sie sich zunächst:

  1. Nicht einschüchtern lassen! 
  2. Die Sache in der Regel aber auch nicht ignorieren. Mitunter laufen wichtige rechtliche Fristen!
  3. Sie wollen eine Ersteinschätzung, ob die Forderung berechtigt ist? Oder möchten wissen, wie Sie sich gegen eine unberechtigte Forderung bestmöglich zur Wehr setzen können? Schreiben Sie mir (Rechtsanwalt Robin Nocon) gerne einfach und unverbindlich 
  • über das unter diesem Text folgende Kontaktformular 
  • oder per E-Mail an info@nocon-recht-digital.de

Als Anwalt konnte ich bereits hunderten Personen helfen, die sich nicht selten unberechtigter Forderungen ausgesetzt sahen. Dies betrifft u. a. angebliche Forderungen im Zusammenhang mit

  • Coaching-Verträgen, Online-Kursen 
  • Datingportalen, Singlebörsen
  • Branchenbucheinträgen
  • Kryptobörsen

Insoweit gelang es mir bisher, für meine Mandanten in Summe Forderungen in Millionenhöhe abzuwehren. Lesen Sie bei Interesse meine Bewertungen.

Ihr Widerspruch gegen unberechtigte Forderung zeigt keine Wirkung?

Sie müssen bedenken: Fordernde Firmen und Inkasso-Unternehmen hören auch von wirklichen Schuldnern regelmäßig die verschiedensten Ausreden. Insofern ist es zumindest etwas verständlich, wenn Firmen und Inkasso-Unternehmen überdurchschnittlich misstrauisch sind und zunächst von einem eventuell unberechtigten Widerspruch bzw. einer berechtigten Forderung ausgehen.

Wichtig: Der Widerspruch gegen eine unberechtigte Forderung sollte immer auf den Einzelfall passen. Etwaige öffentlich vorfindbare Muster-Schreiben werden oft nicht ernst genommen. Einzelne Firmen und Inkasso-Büros scheinen auch nur noch anwaltliche Widersprüche ernst zu nehmen.

Forderung widersprochen, aber trotzdem weitere Inkasso-Schreiben?

Vielfach wird die Frage aufgeworfen: Darf eine Firma oder ein Inkasso-Unternehmen mich weiter anschreiben und zur Zahlung auffordern, obwohl ich der Forderung widersprochen habe?

Grundsätzlich ist das nicht verboten. Erst wenn der Firma oder dem Inkasso-Unternehmen klar sein muss, dass die Forderung unberechtigt ist, hat es die Füße still zu halten. Sonst gerät die fordernde Firma oder das Inkasso-Unternehmen in die Nähe einer strafbaren Nötigung oder sogar eines Betrugs.

Wenn sich dem Unternehmen oder dem Inkassobüro die fehlende Berechtigung der Forderung aufdrängen muss, kann es auch dazu verpflichtet werden, etwaige Anwaltskosten für die Forderungsabwehr zu erstatten.

In Extremfällen kann man auch eine sogenannte negative Feststellungsklage in Erwägung ziehen. Damit dreht man gewissermaßen den Spieß um und lässt von einem Gericht „klarstellen“, dass die Forderung unberechtigt ist. Die (oft hohen) Prozesskosten hat dann das beharrliche (Inkasso-)Unternehmen zu tragen.

Trotz Widerspruch Inkasso? Oft bei Datingportal, Branchenbuch-Eintrag und Coaching-Abzocke

In den folgenden Bereichen werden Forderungen aktuell besonders beharrlich verfolgt, obwohl die Berechtigung der Forderung bisweilen arg in Zweifel steht:

  1. Datingportale und Singlebörsen 
  2. Kryptobörsen und Handelsplattformen 
  3. diverse Abofallen-Steller (oft Anbieter von sog. Branchenbuch-Einträgen)
  4. sog. Coaching-Verträge und diverse Online-Kurse

Auch bei Identitätsdiebstahl, Datenklau und sonstigem Identitätsmissbrauch werden Forderungen regelmäßig sehr hartnäckig verfolgt. Hier muss man aber auch etwas nachsichtiger mit manch Inkasso-Unternehmen sein, da auch das Inkasso-Büro bzw. der Auftraggeber (der vermeintliche Forderungs-Gläubiger) getäuscht worden ist.

Unternehmen fordert weiter Zahlung trotz Widerspruch? Hier gibt es Hilfe!

Es gibt sehr wahrscheinlich keine Berechtigung für die Forderung? Sie werden aber einfach nicht in Ruhe gelassen? Dann helfe ich Ihnen gerne. Melden Sie sich aber dann idealerweise frühzeitig, damit es nicht zu einer etwaigen Fristenüberschreitung kommen kann. Leider kommt es immer wieder vor, dass sich Betroffene erst dann melden, wenn es zu spät ist.

Evtl. können Sie auch auf die Kostenübernahme durch eine ggf. vorhandene Rechtsschutzversicherung zählen.

Schreiben Sie mir gerne einfach und unverbindlich über das nachfolgende Kontaktformular oder per E-Mail an: info@nocon-recht-digital.de

RA Robin Nocon, Recht. Digital.



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