Türkei Oster-Urlaub 2021: Was muss man beachten? Alle Infos von TV-Rechtsexpertin Nicole Mutschke

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Osterferien nahen, die Politik diskutiert über Ausreiseverbote, doch noch sind Reisen auf jeden Fall möglich und gerade in den Osterferien zieht es viele Urlauber in die Türkei. Urlauber sollten dabei aber auf einige Aspekte achten.

Was ist bei der Einreise in die Türkei zu beachten?

Ähnlich Deutschland sieht auch die Türkei eine Art digitale Reiseanmeldung vor. Alle Flugreisenden über sechs Jahre müssen daher vor der Reise ein elektronisches Formular des türkischen Gesundheitsministeriums ausfüllen. Zudem müssen alle entsprechenden Reisenden bei der Einreise einen negativen PCR Test vorl vorliegen können, der nicht älter als 72 Stunden ist.

Was ist bei der Ausreise aus der Türkei zu beachten?

Die Türkei fordert auch für die Ausreise einen negativen PCR Test von Reisenden. Hier ist sogar einen Test für Kleinkinder ab zwei Jahren erforderlich, der nicht älter als 48 Stunden ist. Soweit der Test tatsächlich positiv sein sollte, ist eine Quarantäne bzw. ärztliche Behandlung in der Türkei vorgeschrieben.

Welche Konsequenzen hat die Quarantäne in der Türkei?

Wer in der Türkei unter Quarantäne steht, der kann nichts nach Deutschland ausreisen. Entsprechend können Kosten für Unterkunft und Flug anfallen. Wer hier als Pauschalreisender unterwegs ist, der kann sich aber auf die Fürsorgepflicht des Reiseveranstalters verlassen. Dieser hat nach den deutschen Regelungen seinen Kunden diverse Hilfestellungen zu leisten. Soweit der Rücktransport in der Pauschalreise enthalten war, wird sich hier auch der Reiseveranstalter um den Rücktransport kümmern. Anders sieht es bei Individualreisenden aus. Diese müssen nicht nur die finanziellen Folgen tragen, sondern auch die Organisation der Rückreise selbst vornehmen. Zudem wartet in Deutschland möglicherweise noch Ärger mit dem Arbeitgeber. Zum Beispiel Nordrhein-Westfalen wäre es grundsätzlich möglich, sich auch bei der Einreise aus einem Risikogebiet durch einen negativen Coronatests von einer Quarantäne zu befreien. Daher wäre es grundsätzlich möglich, direkt nach Rückreise wieder zur Arbeit zu gehen. Soweit man aber in der Türkei unter Quarantäne steht, ist dies natürlich nicht der Fall. Sicherlich wird der Arbeitgeber hierüber nicht erfreut sein. Zudem wird der Arbeitnehmer voraussichtlich auch kein Entgelt erhalten. Der Arbeitgeber wird im Regelfall darauf berufen, dass der Arbeitnehmer diese Quarantäne selbstverschuldet hat, da schließlich die Türkei bereits bei Abreise als Risikogebiet galt.

Was gilt für die Rückreise nach Deutschland?

Aktuell geht die Türkei als Risikogebiet. Wie schon bei der Einreise in die Türkei müssen Reisende daher eine digitale Einreiseanmeldung vornehmen. Jeder Reisende muss zudem die Einreise- bzw. Quarantänebestimmungen seines Bundeslandes bei Einreise aus einem Risikogebiet beachten. In der Regel ist mit einer solchen Rückreise eine zehn-tägige Quarantäne verbunden, von der man sich nach fünf Tagen frei testen lassen kann. Nach aktuellem Stand er kann man aber sagen, dass eine Rückreise nach Deutschland immer möglich ist, wenn man seinen Wohnsitz in Deutschland hat und ein entsprechendes Aufenthaltsrecht. Dies gilt nach aktuellem Stand selbst dann, wenn in der Türkei eine Variante des Corona-Virus auftreten sollte. In diesem Fall droht jedoch eine 14 Teil-tägige Quarantäne, die auch nicht verkürzt werden kann.

Der Urlaub in der Türkei ist also möglich, Reisende sollten sich aber vor und auch während ihres Urlaubs gut informiert halten, welche rechtlichen Bestimmungen bei Ein-, Aus- und Rückreise gerade gelten und somit einzuhalten sind.

Weitere ausführliche Infos auch im Video.

Über die Kanzlei Mutschke
Frau Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist gefragte Rechtsexpertin und deutschlandweit bekannt aus den Medien (RTL, ntv, ZDF, sterntv, WDR etc.). Die Kanzlei Mutschke berät ihre Mandanten bundesweit engagiert und kompetent in allen Fragen des Reise- und Verbraucherrechts.

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Nicole Mutschke

Beiträge zum Thema