Typische Fragen im Scheidungsverfahren - Teil 2

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Wie ein Scheidungsverfahren abläuft, wissen Sie aus meinem letzten Rechtstipp.

Sie wissen auch, dass man ein Jahr getrennt leben muss, bevor die Ehe geschieden werden kann. Nach ca. 10 Monaten kann man das Scheidungsverfahren auf den Weg bringen. In der mündlichen Verhandlung ist das Trennungsjahr dann auf jeden Fall abgelaufen.

Ist es denn jetzt sinnvoll, die Scheidung schnell auf den Weg zu bringen? Oder soll man lieber warten und lange getrennt leben, zumal das Scheidungsverfahren teuer sein kann?

Die Antwort wie so oft in der Juristerei:

Es kommt darauf an.

Oft schuldet ein Ehegatte (meistens der Ehemann) wegen der Kinderbetreuung Trennungsunterhalt. Dies ist der Unterhalt, der dem anderen (meist der Ehefrau) in der Trennungszeit zusteht. Trennungszeit ist die Zeit zwischen der tatsächlichen Trennungszeit und der Rechtskraft der Scheidung. Rechtskräftig ist der Scheidungsbeschluss dann, wenn er nicht mehr angefochten werden kann.

Nach dem Scheidungstermin wird der Beschluss zugestellt, ab dann hat man einen Monat Zeit, in Beschwerde zu gehen, was bei einer Scheidung selten der Fall ist.

Er wenn nach Ablauf des Monats keine Beschwerde eingelegt wurde, ist die Scheidung rechtskräftig. Dann ist die Trennungszeit zu Ende.

Möglicherweise besteht dann für die Frau noch ein Anspruch auf Unterhalt für die Zeit nach der Ehe. Dieser kann aber – wie Sie alle aus den Medien der letzten Jahre kennen – zeitlich befristet oder der Höhe nach begrenzt werden (Stichwort „nacheheliche Eigenverantwortung“).

Trennungsunterhalt hingegen darf weder befristet noch begrenzt werden.

Kühne Rechner haben es längst bemerkt: Der Unterhaltsberechtigte hat kein Interesse an einer schnellen Scheidung. Je länger die Trennungszeit, desto besser.

Der Unterhaltsverpflichtete hingegen muss schnell raus aus der Trennungszeit, damit er nach der Scheidung versuchen kann, den Unterhalt abzuschmelzen.

Auch beim Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften während der Ehezeit) kann es für einen sinnvoll sein, auf einen schnellen Scheidungsantrag zu verzichten. Denn je später der Scheidungsantrag gestellt wird, desto mehr sammelt der andere Rentenanwartschaften an.

Man sieht also, dass man die Frage, ob eine „schnelle Scheidung“ sinnvoll ist, nicht nur von der Frage der Scheidungskosten abhängig machen sollte.


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