Überstunden Vertragsklauseln

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Für viele Unternehmen kann das teuer werden. Das Bundesarbeitsgericht (5 AZR 765/10) hat klargestellt, dass für den Fall, dass eine Überstundenvergütung im Arbeitsvertrag nicht konkret geregelt ist, eine Zahlungsverpflichtung des Arbeitgebers besteht. Das gilt zumindest, wenn der Mitarbeiter die Mehrarbeit glaubhaft machen kann und weniger als 67.200 Euro (Osten: 57.600 Euro) im Jahr verdient. Dies geht aus der aktuell veröffentlichten Urteilsbegründung des hervor.

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten die entsprechenden Klauseln der Arbeitsverträge prüfen.

Arbeitnehmer könnten im Einzelfall Ansprüche bis zu 3 Jahren rückwirkend geltend machen.


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