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Umgang während Coronakrise

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Darf mir der Umgang mit meinem Kind während der Coronakrise verweigert werden?

Zu Zeiten der Coronakrise herrschen in der breiten Bevölkerung im Wirrwarr der ständig wechselnden Verordnungen Unsicherheiten. Viele Elternteile stellen sich daher zu Recht die Frage, ob ihnen aufgrund geltender Kontaktbeschränkungen der Umgang mit ihren Kindern verweigert werden darf.

Nein!, auch während eines ausgesprochenen Lockdowns dürfen Umgangskontakte stattfinden, denn diese sind ausdrücklich von den Beschränkungen ausgenommen. Verwandte in gerader Linie dürfen sich weiterhin gemeinsam in der Öffentlichkeit aufhalten – und zu Hause sowieso. Einseitig können die Umgangsbestimmungen daher nicht außer Kraft gesetzt werden, sondern nur im gegenseitigen Einverständnis.

Ausnahmen sind aufgrund der Besonderheit der Corona Situation jedoch möglich. Beispielsweise kann einem Elternteil der Umgang verweigert werden, wenn dieser sich nachweislich nicht an die Verhaltensregeln der Behörden hält oder zu befürchten ist das bei einem Elternteil eine Infektion vorliegt. Lässt ein Elternteil in solchen Fällen den Umgangskontakt aus übergeordneten Gründen nicht stattfinden, weil er die Sozialkontakte verringern und Ansteckungen vermeiden will, ist ihm dieses Verhalten nicht vorwerfbar. Anders sieht es aus, wenn besagter Elternteil bereits in der Vergangenheit jede Gelegenheit genutzt hat, um Umgangskontakte zu verhindern.

Ob ein Umgang im konkreten Situation auch sinnvoll ist, sollte jedoch für jeden Einzelfall vernünftig bedacht werden. Dem nachvollziehbaren Wunsch nach Umgang auf beiden Seiten (Kind und Elternteil) steht nämlich die Möglichkeit einer Gefährdung von anderen Personen entgegen.


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