Umzug in das Ausland - Zustimmung des anderen Elternteils

  • 1 Minute Lesezeit

Die Zustimmung des anderen Elternteils zum Umzug mit einem Kind in das Ausland ist bei gemeinsamer elterlicher Sorge erforderlich und vom umziehenden Elternteil zu beweisen. Zwar kann eine Zustimmung auch stillschweigend gegeben werden, es kommt jedoch darauf an, ob sich eine solche Erklärung aus den Umständen heraus herleiten lässt.

OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.07.2009 - 17 UF 105/09

Weitere Informationen finden Sie unter www.anwaltantwort.de.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christoph Blaumer

Beiträge zum Thema