Unfall vor der Ehe – Schadensersatz nach der Trennung

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Die Frau hatte einen Unfall mit dem Auto ihres Freundes versursacht. Nach Heirat und Trennung kurz darauf verlangte der Mann Schadensersatz.

Rund 2.400 Euro Schadensersatz sowie die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von rund 330 Euro forderte der Mann.

Die Frau war der Meinung, dass der Anspruch verwirkt sei. Ihr Ex-Partner habe sich erst nach der Trennung entschlossen, die Schadensersatzansprüche geltend zu machen, um ihr zu schaden. Sie habe aufgrund der Heirat nicht mehr damit rechnen müssen, dass ihr Mann Schadensersatzansprüche geltend mache. Außerdem sah die Frau einen „Verstoß gegen das Schikaneverbot“.

In der ersten Instanz hatte die Frau Erfolg: Das Amtsgericht wies die Klage des Mannes ab. In der Tat habe die Frau davon ausgehen dürfen, dass der Mann nach der Heirat keinen Schadensersatz fordern werde und habe von einem „stillschweigenden Verzicht“ ausgehen dürfen.

Autounfall: Schadensersatz nach Scheitern der Ehe keine Schikane
Das Gericht in der zweiten Instanz sah das anders. Unter anderem wies es darauf hin, dass es keinen Grund gebe, einen stillschweigenden Haftungsausschluss zwischen den beiden anzunehmen. Der Mann habe seiner Freundin sein Auto zur Verfügung gestellt. Damit sei nicht die Erwartung verknüpft gewesen, dass die Fahrerin für eine Beschädigung des Wagens nicht oder nur eingeschränkt haften solle.

Im Einzelfall könne man es als geboten ansehen, zunächst von dem Anspruch abzusehen. Das gelte etwa dann, wenn der Unfallverursacher sich im Rahmen seiner wirtschaftlichen Möglichkeiten bemüht habe, für den Schaden aufzukommen. Das sei hier jedoch nicht der Fall. Die Frau habe vielmehr dargelegt, dass sie sich nicht an den Kosten beteiligen könne, da sie sich in der Ausbildung befinde.
Die Richter konnten darüber hinaus auch keine Schikane erkennen.

Landgericht Limburg am 26. März 2021 (AZ: 3 S 109/20)

Quelle: ARGE FamR im DAV


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