Unfallregulierung durch den Fachanwalt oder die Fachwerkstatt?

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Nach einem Verkehrsunfall sieht sich der Geschädigte häufig einer Menge von Problemen ausgesetzt. Ist das eigene Kfz noch verkehrstüchtig? Wenn nicht, wie bekomme ich es in die Werkstatt? Wie wirkt sich die Einschätzung der Polizisten am Unfallort auf die zivilrechtlichen Ansprüche aus? Ist mit einem Bußgeld zu rechnen? Muss der Geschädigte die Begutachtung seines Kfz durch einen Sachverständigen des gegnerischen Haftpflichtversicherers dulden? Wieviel ist das Kfz nach der Reparatur noch wert? Wie bleibt man während der Reparatur des Kfz mobil? Wer trägt überhaupt die Kosten? Was ist mit Schmerzensgeld? Usw.

In vielen Fällen lassen Geschädigte Verkehrsunfallschäden von Ihrer Fachwerkstatt abwickeln. Diese Vorgehensweise ist für den Geschädigten bequem, bietet aber fast nur Vorteile für die Werkstatt und einige Nachteile für den Geschädigten. Die Fachwerkstatt kommt auf diese Weise sehr schnell an ihr Geld, kann sich aber nur um den Sachschaden und dabei ausschließlich um die Reparaturkosten kümmern. Der Schadensersatzanspruch des Geschädigten wird also bereits an dieser Stelle verkürzt. Ohne eigenes Sachverständigengutachten entfallen die Positionen Wertminderung und Nutzungsausfallschaden. Nur ein vom Geschädigten beauftragter Gutachter kann zuverlässig feststellen, ob und in welchem Umfang der Marktwert des Unfallwagens auch nach der Reparatur gemindert ist. Hierzu macht die Werkstatt keine Angaben. Außerdem befasst sich die Werkstatt nicht mit weiteren Schadenspositionen wie Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden oder Ersatz sonstiger beim Unfall beschädigter Gegenstände. Insbesondere beim Schmerzensgeld ist der Geschädigte auf sich gestellt. Die mangelnde Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung seitens des Geschädigten führt dabei fast immer dazu, dass ein geringeres Schmerzensgeld erzielt wird, als mit anwaltlicher Vertretung.

Es fragt sich also, warum nicht viel mehr Geschädigte nach einem Unfall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen, bevor sie die Schadensregulierung von ihrer Fachwerkstatt durchführen lassen. Häufig ist es wohl die Angst vor hohen Anwaltsgebühren. Diese Angst ist aber in den meisten Fällen unbegründet. Ist bei einem Unfall die Haftungsfrage klar und haftet deshalb der gegnerische Haftpflichtversicherer für den Schaden, zahlt er am Ende auch die Rechtsverfolgungskosten als Teil dieses Schadens. Die anwaltliche Vertretung ist in diesem Fall für den Geschädigten also kostenlos.


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