Unterhaltspflicht für pflegebedürftige Eltern
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Esther Wellhöfer
anwalt.de-Redaktion
[image]Nicht nur Eltern sind ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, sondern auch umgekehrt können Kinder für ihre Eltern zum Unterhalt verpflichtet sein. Allerdings kann ein Kind seiner Unterhaltspflicht nachkommen, wenn es in erheblichem Umfang die häusliche Pflege für einen pflegebedürftigen Elternteil übernimmt.
Ein weiterer Anspruch auf eine Geldrente entsteht dann nicht. Darüber hinaus besteht auch kein Unterhaltsanspruch, der auf den Sozialhilfeträger übergehen könnte. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor (Urteil v. 14.01.2010, Az.: 14 UF 134/09).
(WEL)
Foto(s): ©iStockphoto.com
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