Unternehmer könnten Bearbeitungsentgelte aus Darlehensverträgen zurückfordern

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Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden hat sich in den vergangenen Jahren auf das Bank- und Kapitalmarktecht spezialisiert. Im vergangenen Jahr hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Bearbeitungsgebühren, die im Rahmen eines Darlehensvertrages gegenüber einem Verbraucher erhoben wurden, zurückzuerstatten sind.

Die Vereinbarung einer solchen Gebühr über allgemeine Geschäftsbedingungen sei rechtswidrig, weil sie den Verbraucher einseitig benachteiligen würde. Der Bundesgerichtshof hatte argumentiert, Banken würden die Bearbeitungsgebühr ohne Gegenleistung erheben. Die Prüfung der Bonität des Darlehensnehmens sei eine Angelegenheit der Bank. Sie falle in ihre Risikosphäre. Die Kosten hierfür könne sie nicht auf den Darlehensnehmer umwälzen. Nach dem gesetzlichen Leitbild des § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB haben die Banken und Sparkassen anfallende Kosten für die Kreditbearbeitung und -auszahlung durch den laufzeitabhängig bemessenen Zins zu decken und können daneben kein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt verlangen.  

Bearbeitungsgebühren auch gegenüber Unternehmern unwirksam?

Die Deutsche Postbank AG „knickte“ nun auch bei einer Klage eines Unternehmens ein. Die Postbank hatte außergerichtlich noch argumentiert, dass die Rechtsprechung des BGH nicht auf Unternehmen anwendbar sei. Nachdem die Klage eingereicht wurde, zahlte die Postbank jedoch den geltend gemachten Betrag nebst Zinsen. Damit verhindert die Postbank einen möglicherweise jahrelangen Rechtsstreit.

„Auch allgemeine Geschäftsbedingungen, die gegenüber Unternehmern verwendet werden, müssen nicht zwangsläufig wirksam sein“, erklärte der Berliner Rechtsanwalt Johannes von Rüden. In diesen Fällen fände eine so genannte „Parallelwertung in der Unternehmersphäre" statt, erklärte der 39-jährige Rechtsanwalt. Es könne keinen Unterschied machen, ob die Bearbeitungsgebühr (oftmals auch Bearbeitungsentgelt genannt) gegenüber einem Verbraucher oder einem Unternehmer erhoben wird, argumentiert von Rüden. 

In einem ersten Schritt sollten Unternehmen außergerichtlich die Bank unter Fristsetzung zur Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr auffordern. Dabei sollte die Frist so großzügig gewählt werden, dass die Bank eine Möglichkeit hat, die aktuelle Rechtslage zu prüfen. 14 Tage empfiehlt von Rüden. Sollte sich die Bank weigern, das Bearbeitungsentgelt zurückzuzahlen, ist der Weg zum Anwalt unausweichlich. Er könne dann nochmals unter Fristsetzung zur Rückzahlung des Bearbeitungsentgelts auffordern, erklärt von Rüden. Sollte auch dieser Schritt nicht zum gewünschten Erfolg verhelfen, sollte Klage eingereicht werden.

Die Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden bietet auf Ihrer Webseite unter 

https://www.wvr-law.de/bearbeitungsgebuhren-fur-kredite-sind-unzulaessig/

oder telefonisch unter der Rufnummer 030 - 200 590 77 - 0 eine kostenlose Erstberatung an, bei der sich Unternehmer über die Möglichkeit, gezahlte Bearbeitungsentgelte zurückzuholen, beraten lassen können.


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