Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. mahnt wegen fehlender Grundpreisangaben ab

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Wer mahnt ab?

In diesem Ratgeberartikel möchte ich eine aktuelle Abmahnung des Vereins gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e.V. besprechen. Dem Empfänger der Abmahnung wird ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vorgeworfen. Nach Berichterstattungen im Internet mahnt der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. aber auch andere Wettbewerbsverstöße, wie etwa Verstöße gegen die Health-Claims VO, ab.

Betroffen von solchen Abmahnungen sind vor allem Unternehmer, die auf eBay tätig sind.

Welche Forderungen stellt der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.?

Die Abmahnung enthält im Kern zwei Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung,
  • Zahlung eines Betrages in Höhe von 196,35 € (Abmahnkosten).

Unser ausdrücklicher Rat: Bitte unterschreiben Sie weder die beigefügte Unterlassungserklärung noch zahlen Sie anstandslos die geforderten 196,35 €.

Ich habe eine Abmahnung erhalten, was nun?

Bitte bewahren Sie zunächst Ruhe. Schritt Nummer eins wäre die Prüfung, ob die Vorwürfe in Ihrem konkreten Fall überhaupt zutreffend sind und ob überhaupt eine Berechtigung zum Abmahnen besteht.

Für eine erfolgreiche Verteidigung gegen die Abmahnung bestehen im Einzelfall oftmals mehrere Anhaltspunkte. So müsste zunächst geprüft werden, ob überhaupt ein Wettbewerbsverstoß in Ihrem Fall vorliegt. Dies müsste im Rahmen einer einzelfallbezogenen Prüfung genau untersucht werden. Hierfür steht Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla gerne zur Verfügung.

Sollte kein Ihnen zurechenbarer Wettbewerbsverstoß vorliegen, wäre die Abmahnung unbeachtlich und bräuchte lediglich kurz schriftlich zurückgewiesen werden.

Soforthilfe-Tipps

  • Kein Kontakt zur Gegenseite aufnehmen!
  • Beigefügte Unterlassungserklärung ignorieren!
  • Fristen einhalten!
  • Keine vorschnellen Zahlungen leisten!
  • Noch vor Fristablauf einen Rechtsanwalt beauftragen.

Haben auch Sie eine Abmahnung durch den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. erhalten? In diesem Fall helfe ich Ihnen gerne mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen weiter.

Auch wenn Sie nicht aus Bremerhaven kommen sollten, ist eine Vertretung Ihrer Interessen kein Problem. Ich vertrete Sie gerne bundesweit. Übermitteln Sie uns gerne vorab das Abmahnschreiben per E-Mail, das erleichtert uns die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall. Gerne können Sie uns für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch kontaktieren.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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