Versorgungssperre nach Auszug?

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Vermieter dürfen einen nichtzahlungswilligen Mieter von Gewerberäumen nach Auslaufen des Mietvertrages Wasser und Heizung abdrehen.

Was den Vermieter von Privatwohnungen im Zweifel teuer zu stehen kommt, steht dem Vermieter von Gewerberäumen durchaus offen: Ist der Mietvertrag ausgelaufen und zahlt der Mieter keine Nebenkosten, kann der Vermieter die Anschlüsse für Wasser, Strom und Heizung abdrehen.

Entgegen der bisher überwiegenden Auffassung hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Besitzanspruch des Mieters nicht so weit geht, dass er einen Leistungsanspruch auf Fortsetzung der Versorgungsleistungen oder einem bestimmten Nutzungsanspruch hat. Der Besitz verschafft dem Mieter nur einen Abwehranspruch gegen Eingriffe des Vermieters von außen. So ein Eingriff liegt aber nicht vor, wenn der Vermieter die Versorgungsleistungen einstellt oder einstellen lässt. Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Vermieter durch die auf seine Kosten fortlaufende Versorgung ein finanzieller Schaden droht.


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