Vertrag mit United Media AG – Vorzeitige Kündigung möglich?

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Immer wieder erhalten wir Anfragen von Mandanten bezüglich Möglichkeiten einer vorzeitigen Kündigung ihres Vertrags mit der United Media AG. Was steckt hinter den Verträgen der United Media AG? Gibt es Möglichkeiten zur vorzeitigen Kündigung und wenn ja, welche?


Hintergründe zu den Verträgen der United Media AG


Allgemeines
Die United Media AG bietet sog. „Internet-System-Verträge“ an. Dabei handelt es sich um Werkverträge, in denen es um das Erstellen, Warten und Betreiben von Internetseiten gehtJe nach Umfang der vereinbarten Leistungen entstehen dabei monatliche Kosten zwischen 150,00 € und 450,00 €. Die Verträge sind unserer Kenntnis nach ausschließlich an Unternehmen gerichtet. Verbraucherschutzrechte greifen daher in der Regel nicht.


Wichtige Vertragsinformationen wie Gesamtlaufzeit kleingedruckt
Viele wichtige Vertragsinformationen sind im Vertragsformular nur im Kleingedruckten zu finden. Darunter ist auch die Vertragslaufzeit über 48 Monaten, die zudem als „achtundvierzig“ ausgeschrieben wird. Unsere Mandanten berichten uns regelmäßig unabhängig voneinander, dass sie diese Information überlesen haben und sich somit bei Vertragsschluss der Gesamtlaufzeit von 4 Jahren nicht bewusst waren.


Gesamtpreis nicht angegeben
Rechnet man die monatlichen Kosten des Vertrags auf die gesamte Vertragslaufzeit hoch, ergeben sich Gesamtbeträge von mehr als 20.000,00 €. Der Gesamtpreis ist in keinem der uns vorliegenden Verträge mit der United Media AG enthalten. Da es sich um Verträge zwischen Unternehmern handelt, ist es entbehrlich diesen Gesamtpreis anzugeben. Dennoch könnte das Verschweigen des Gesamtpreises einen Kündigungsgrund bedeuten.


Vorzeitige Kündigung abgelehnt
Weiterhin haben uns viele Mandanten davon berichtet, dass sie den Vertrag umgehend kündigen wollten, nachdem ihnen die ganze Dimension des Vertrags bekannt geworden ist. Persönliche Schreiben von den Mandanten an die United Media AG zwecks vorzeitiger Kündigung wurden jedoch unter Verweis auf die Gesamtlaufzeit des Vertrags abgelehnt. Es bestehe nur die Möglichkeit ordentlich zum Ende der Vertragslaufzeit zu kündigen. Doch ist das wirklich so?


Gibt es Möglichkeiten zur vorzeitigen Kündigung und wenn ja, welche?
Grundsätzlich ist es möglich den Vertrag mit der United Media AG außerordentlich, d.h. fristlos zu kündigen. Eine außerordentliche Kündigung kann man entweder aus einem wichtigen Grund oder aber auch ohne einen wichtigen Grund aussprechen. Wie dabei konkret im Einzelfall vorzugehen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Je nachdem auf welche Weise die außerordentliche Kündigung ausgesprochen wird, sind unterschiedliche Rechtsfolgen daran geknüpft. Allerdings muss bei der außerordentlichen Kündigung eine Vielzahl rechtlicher Details beachtet werden. Dabei können erhebliche Fehler begangen werden, die ein weiteres Vorgehen erschweren. Es empfiehlt sich daher, die außerordentliche Kündigung nur mithilfe eines fachkundigen Anwalts auszusprechen.


Ein Widerrufsrecht ist im Übrigen in der Regel ausgeschlossen, da die Verträge im gewerblichen Rahmen abgeschlossen werden und für Unternehmer kein gesetzliches Widerrufsrecht vorgesehen ist.


Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie eine vorzeitige Kündigung Ihres Vertrags mit der United Media AG in Erwägung ziehen!


Wir beraten in unserer Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg seit Jahren bundesweit eine Vielzahl von Mandanten zu ihren Verträgen mit der Euroweb Internet GmbH. Wenn auch Sie Unterstützung bei Ihrem Vertrag brauchen, melden Sie sich gerne bei uns für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch unter:
• Tel. 040 5330-8720 oder 030 2064-9405

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