Verwaltungsgericht Berlin verlangt Rechenschaft über Waffenlieferungen nach Israel

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In einem Verfahren betreffend einen Eilantrag von Betroffenen gegen Waffenlieferungen Deutschlands nach Israel (VG  4 L 44/24) hat das Verwaltungsgericht Berlin am letzten Freitag (26. April 2024) gegen die Bundesrepublik Deutschland eine Zwischenverfügung erlassen, in welcher das Gericht die Bundesregierung auffordert, bis zum 15. Mai 2024 darzulegen,

"auf welche Weise" sie "im Fall künftiger unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallender Waffenlieferungen nach Israel - jedenfalls so lange die Kampfhandlungen im Gaza-Streifen andauern - sicherzustellen beabsichtigt, dass die Erteilung der Genehmigung keine völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik verletzen oder deren Erfüllung im Sinne des § 6 Abs. 3 Nr 3 des Gesetzes gefährden würde."

Die Bundesregierung muss hierbei ihre bisherige Genehmigungspraxis einschließlich der zugrundeliegenden Erwägungen und "herangezogenen Erkenntnisquellen" beschreiben und erläutern, inwieweit sich die Militäroperationen Israels in Gaza und die Eilentscheidung des IGH im Fall Südafrika gegen Israel auf diese Genehmigungspraxis auswirken. 

Weiterhin muss die Bundesregierung erläutern, wie die Lieferung von solchen Kriegswaffen, die in Gaza genutzt werden könnten, konkret zu beurteilen wäre, inwieweit die Bundesrepublik von Israel bereits Zusagen bezüglich des Einsatzes von aus Deutschland eingeführten Kriegswaffen eingefordert hat und inwieweit das künftig der Fall sein werde.

Das Gericht verpflichtet die Bundesregierung ferner, jegliche weitere unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallenden Waffenlieferungen nach Israel umgehend mitzuteilen, um dem Gericht zu ermöglichen, eine sogenannte "Hängeentscheidung" (einen Zwischenbeschluss) zu erlassen, der diese Waffenlieferungen untersagt.

Das Deutschland umgebende "dichte Geflecht" von internationalen und nationalen Rechtsvorschriften "einschließlich restriktiver Vorschriften für den Export von Waffen", welches den Internationalen Gerichtshof bewogen hat, "derzeit" von vorläufigen Maßnahmen gegen Deutschland abzusehen, scheint sich also tatsächlich - wenn auch in Gestalt der Gerichte - zu bewähren und man darf auf die Antwort der Bundesregierung gespannt sein.



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