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VG Ansbach weist Eilantrag gegen Betretungsverbote zurück

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Mit einem Beschluss vom 11.09.2012, Aktenzeichen AN 5 S 12.01535, hat das VG Ansbach einen Eilantrag gegen die von der Stadt Fürth verhängten Betretungsverbote zurückgewiesen. Gleichzeitig wurden auch Anträge auf Gewährung von Prozesskostenhilfe sowohl für das Eil- als auch für das Hauptsacheverfahren abgelehnt.

Dem Antragssteller (meinem Mandanten) war es untersagt worden, an Spieltagen der 1. sowie der 2. Mannschaft der SpVgg Greuther Fürth bestimmte Gebiete der Stadt zu betreten, wobei die sofortige Vollziehung angeordnet wurde. Dagegen richteten sich Klage und Eilantrag, wobei erst einmal nur über letzteren entschieden wurde. Im Wesentlichen hat das Gericht die Argumentation der Stadt Fürth übernommen und dabei verkannt, dass die Betretungsverbote meiner Meinung nach absolut unverhältnismäßig sind. Es kann hier definitiv nicht davon ausgegangen werden, dass bei jedem Heimspiel der 1. und 2. Mannschaft der SpVgg Greuther Fürth mit einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu rechnen ist. Vergleicht man nur allein mal die Zuschauerzahl bei Spielen der 2. Mannschaft, so erkennt man, dass hier nicht mit vielen Besuchern zu rechnen ist und daher auch nicht wirklich die Gefahr von Ausschreitungen besteht. Auch zeigte das Gericht in seiner Argumentation, dass es sich nicht wirklich mit der Problematik von Stadionverboten auskennt. So steht das Gericht auf dem Standpunkt, dass Stadionverbote nur verhängt werden, wenn jemand wiederholt gewalttätig auffällig geworden ist. Eine Behauptung, die definitiv nicht der Vergabepraxis von Stadionverboten entspricht.

Der Beschluss verdeutlicht einmal wieder, dass bei Vorfällen im Bereich des Fußballs die Gerichte dazu übergehen, gnadenlos durchzugreifen. Eine Entscheidung die ich für sehr bedenklich halte.


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