Von Appen/Jens – Abmahnung Markenrecht – VfL Bochum

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei Von Appen/Jens mahnt im Auftrag des VfL Bochum unseren Mandanten wegen Markenrechtsverstößen ab.

Die Gegnerin führt an, Inhaberin der Wortmarke „VfL Bochum“ (DPMA-Nummer 010030112), sowie der Bildmarke „Emblem“ (DPMA-Nummer 009607771) zu sein. Außerdem sei die Bezeichnung VfL Bochum als Geschäftsbezeichnung und als Name geschützt, gem. § 12 BGB.

Die Gegnerin trägt weiter vor, unser Mandant habe unter Verwendung der Unternehmenskennzeichen der Gegnerin Schlüsselanhänger im Internet verkauft. Dies sei von der Gegnerin nicht autorisiert gewesen und würde dadurch ihre Markenrechte verletzen.

Die Gegnerin macht aufgrund dieser Verletzungen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend, gem. §§ 14, 15 Markengesetz.

Forderungen

Die Gegnerin stellt folgende Ansprüche:

  • Unterlassung der Rechtsverletzung

Das heißt, die Gegnerin verlangt, das rechtsverletzende Verhalten durch den Abgemahnten sofort zu unterlassen. Also den Verkauf von Schlüsselanhängern mit dem Vereinsemblem und/oder der Wortmarke „VfL Bochum“ sofort einzustellen.

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Das heißt, die Abmahnende verlangt die Abgabe einer Unterlassungserklärung, in der sich der Unterlassungsschuldner, also der Abgemahnte, verpflichtet auch in Zukunft nicht mehr die oben vorgetragenen Rechte zu verletzen. Bei Zuwiderhandlung soll eine angemessene Vertragsstrafe gezahlt werden.

  • Zahlung der Abmahnkosten

Das heißt, die Gegnerin verlangt den Ersatz der ihr entstandenen Rechtsanwaltskosten. Die Forderung beläuft sich bei einem angenommenen Gegenstandswert von 50.000 Euro auf 1.531,90 Euro.

Was kann ich tun?

Falls Sie eine Abmahnung dieser Art bekommen haben, sollten Sie sich nicht aus der Ruhe bringen lassen. Es ist zwar wichtig, dass Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden, denn solche Schreiben sollte man ernst nehmen. Allerdings ist die der Abmahnung beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung immer aus Sicht der Abmahnenden geschrieben, sodass die dort aufgeführten Punkte zu weit gefasst sind. Oft sind auch die geforderten Summen zu hoch angesetzt, sodass ein erfahrener Rechtsanwalt in der Regel Spielraum für Sie nutzen kann.

Die Kanzlei Hämmerling & von Leitner-Scharfenberg setzt sich seit Jahren bundesweit für ihre Mandanten ein. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte können Sie kompetent beraten und eine optimale Verteidigungsstrategie für Sie entwickeln. Wir geben Ihnen gerne eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fall. Sie können uns telefonisch und auch per E-Mail erreichen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Katharina von Leitner-Scharfenberg

Beiträge zum Thema