Voreintragung der Erbengemeinschaft im Grundbuch und Erbauseinandersetzung

  • 1 Minuten Lesezeit

Das Oberlandesgericht Bamberg hat mit Beschluss vom 24.01.2017 (Aktenzeichen: 5 W 1/17) entschieden, dass die Voreintragung einer Erbengemeinschaft nach § 40 Abs. 1 der Grundbuchordnung (GBO) nicht erforderlich ist, sofern der Grundbesitz im Zuge einer Erbauseinandersetzung auf einen der Miterben übertragen wird.

In dem vom OLG Bamberg entschiedenen Fall ging es um eine aus 2 Personen bestehende Erbengemeinschaft, die sich mit notarieller Urkunde auseinandersetzte. Der „Erbe Nr. 1“ übernahm insoweit den Nachlass (bestehend aus Grundbesitz) und der „Erbe Nr. 2“ schied gegen Zahlung aus der Erbengemeinschaft aus.

Das betreffende Grundbuchamt und sodann auch das mit der Sache befasste Amtsgericht waren der Meinung, die Eintragung des „Erben Nr. 1“ im Grundbuch scheitere daran, dass vorher eine Eintragung der Erbengemeinschaft im Grundbuch nicht beantragt bzw. nicht erfolgt sei.

Dies sah das OLG Bamberg anders, wobei die Entscheidung auch unter dem Gesichtspunkt der Kosteneinsparung berücksichtigt werden sollte.

Denn nach einer Regelung im Kostenverzeichnis des sogenannten Gesetzes „über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG)“ gibt es eine Gebührenbefreiung, die nur dann gilt, wenn Miterben ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. 

Wurde jedoch zunächst die Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen, ist die folgende weitere Eintragung eines oder mehrerer Erben aufgrund der Erbauseinandersetzung nicht mehr gebührenfrei. Hierauf hatte bereits das Oberlandesgericht Köln in einem Beschluss vom 19.03.2014 (Aktenzeichen: 2 WX 73/14) hingewiesen. 

In diesem Zusammenhang ist noch zu erwähnen, dass die Fälle der „Erbauseinandersetzung“ von den Fällen der sog. „Erbteilsübertragung“ und der sog. „Abschichtung“ zu unterscheiden sind. Daher ist stets eine Überprüfung des jeweiligen Einzelfalls zu empfehlen. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Stefan Pauly

Beiträge zum Thema