Vorsorgeregelungen: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

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Daran zu denken, dass man selbst irgendwann einmal nicht mehr Herr seiner Sinne ist, ist für niemanden angenehm. Aber Sinn macht es, sich rechtzeitig darum zu kümmern, was passiert, wenn genau dieser Fall eintritt.

Aber was kann man für rechtliche Vorsorgeregelungen treffen? Was ist eine Betreuungsverfügung, was ist eine Vorsorgevollmacht und was ist eine Patientenverfügung? Darüber klären wir Sie in diesem Beitrag auf!

Rechtliche Vorsorge: Nicht nur für Senioren!

Rechtlich vorzusorgen macht nicht nur für ältere Menschen Sinn! Auch jüngere Menschen können z. B. nach einem Unfall oder nach einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage sein, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln. Rechtliche Vorsorgeregelungen machen dann außerdem eine an sich schon schwere Situation für Partner und Familie deutlich leichter.

Was regelt man womit? Eine Übersicht!

Grundsätzlich sollte man deswegen über drei Vorsorgeregelungen rechtzeitig nachdenken:

Die Vorsorgevollmacht

Mit dieser Form der Vollmacht versetzt man eine andere Person in die Lage, einzelne Aufgaben oder alle Angelegenheiten, die einen selbst betreffen, rechtlich für einen zu regeln. Nur wenn der Fall eintritt, dass Sie sich nicht mehr um Ihre Angelegenheiten kümmern können, tritt diese Vollmacht automatisch in Kraft – Gerichte müssen grundsätzlich nicht eingeschaltet werden. Die bevollmächtigte Person kann dann Ihre Angelegenheiten regeln, ohne rechtlich „Betreuer“ zu sein.

Die Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung verfolgt einen anderen Zweck: Hier kann man selbst festlegen, welche Person ein Gericht offiziell als rechtlichen Betreuer bestellen soll, wenn das notwendig wird (Demenz, Koma etc.).

Ein Vorteil der Betreuungsverfügung: Wenn Sie sich nicht auf eine Person festlegen können oder wollen, können Sie festlegen, wer jedenfalls nicht Ihr Betreuer werden soll. Das kann Ihnen die Angst nehmen, dass eine Person bestellt wird, der Sie nicht wirklich trauen. An diese Vorgabe muss das Gericht sich bei der Bestellung des rechtlichen Betreuers halten.

Die Patientenverfügung

Die Patientenverfügung bezieht sich nur auf einen bestimmen Bereich: In der Patientenverfügung regeln Sie verbindlich, ob und welche medizinischen Maßnahmen für Sie getroffen werden sollen oder nicht, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, das selbst zu entscheiden (künstliche Ernährung, künstliche Beatmung etc.).

Sie legen hier fest, bei welchen Krankheitszuständen welche medizinische Maßnahme durchgeführt werden soll oder nicht. Das ermöglicht dann ein würdevolles Sterben, wenn man lebensverlängernde Maßnahmen für sich selbst ablehnt.

Details zu den jeweiligen Verfügungen erfahren Sie in den kommenden Wochen in weiteren Rechtstipps unserer Kanzlei auf anwalt.de!

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Ihr Rechtsanwalt

Jan Dudwiesus


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