Vorstellung der Änderungen bei der Luxemburger SICAR

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Am 15. Oktober 2008 hat das Luxemburger Parlament das Gesetz vom 15 Juni 2004 über die SICAR in einer Reihe von Punkten geändert, modifiziert und modernisiert.

Die SICAR ist eine Gesellschaft, die ihre Mittel in Risikovermögenswerte investiert, um das erwirtschaftete Ergebnis an „sachkundige Anleger" auszuzahlen. Die nunmehr implementierten Änderungen, von denen die wichtigsten nachfolgend vorgestellt werden, beruhen auf den Erfahrungen, die seit Einführung der SICAR gemacht worden sind.

Die in der Praxis wohl bedeutsamste Änderung besteht darin, dass es nunmehr möglich ist, die SICAR als Dachfond mit mehreren Teilfonds zu strukturieren. Die verschiedenen Teilfonds können dabei so gestaltet werden, dass Vermögen und Verbindlichkeiten der Teilfonds voneinander getrennt sind, sodass die verschiedenen Teilfonds voneinander weitestgehend unabhängig sind. Es besteht insoweit eine Ähnlichkeit zu den Strukturierungsmöglichkeiten des SIF-Fonds. Der Gesetzgeber hat zudem die Definition des „sachkundigen Anlegers" überarbeitet und mit Blick auf SICAR und SIF aufeinander abgestimmt. Zudem müssen die Manager einer SICAR zukünftig ihrerseits nicht selber die Anforderungen an „sachkundige Anleger" erfüllen.

Eine weitere bedeutsame Änderung besteht in der Behandlung des Emissionsagio. Dieses kann zukünftig bei der Berechnung des zu erreichenden Mindestkapitals in Höhe von € 1 Million mitberücksichtigt werden.

Der Nettoinventarwert muss den Investoren zukünftig nicht mehr halbjährlich mitgeteilt werden. Gleichwohl darf eine solche Mitteilung aber natürlich weiterhin erfolgen.

Weiterhin müssen zukünftig weder ein Prospekt noch ein Jahresbericht veröffentlicht werden. Ausreichend ist vielmehr, wenn diese Dokumente vorbereitet und den Investoren gegebenenfalls verfügbar gemacht werden.  

Für Rückfragen und weitere Informationen zur SICAR stehen wir gerne zur Verfügung.

Rechtsanwalt Simon

Lindemannstrasse 79
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25. November 2008


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