Vorweggenommene Erbfolge: kurz erklärt
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Die vorweggenommene Erbfolge ist eine attraktive Möglichkeit, das eigene Vermögen auf Kinder und Familie zu übertragen. Im Gegensatz zur letztwilligen Verfügung in Form eines Testaments oder Erbvertrages erfolgt die Vermögensübertragung bei der vorweggenommenen Erbfolge in Form einer Schenkung noch zu Lebzeiten. Die Gründe hierfür können sehr vielfältig sein und liegen gerade bei einem umfangreichen Vermögen vor allem bei der Reduktion der Steuerlast. Zwar sind Schenkungen ebenso wenig steuerfrei wie Erbvorgänge, aber es gibt für Schenkungen innerhalb der Familie verschiedene Freibeträge, die man alle zehn Jahre neu nutzen kann. Die vorweggenommene Erbfolge ist deshalb ein Instrument, das es ermöglicht, größere Vermögenswerte steuerfrei zu übertragen.
Rechtliche Grundlage für die vorweggenommene Erbfolge ist ein ganz normaler zivilrechtlicher Schenkungsvertrag wie er z. B. auch für Weihnachtsgeschenke oder Geburtstagsgeschenke abgeschlossen wird. Von einer vorweggenommenen Erbfolge spricht man immer dann, wenn Vermögensanteile an Familienmitglieder verschenkt werden, weil diese den betreffenden Vermögensteil im Erbfall ohnehin erhalten würden.
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Rechtstipps zu "Vorweggenommene Erbfolge" | Seite 7
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02.02.2011 Rechtsanwalt Alexander Grundmann„Der Übergabevertrag, mit dem die vorweggenommene Erbfolge umgesetzt wird, kann und muss den individuellen Wünschen und Gegebenheiten entsprechen. Wegen der verschiedenen Möglichkeiten …“ Weiterlesen
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27.01.2011 Rechtsanwalt Alexander Grundmann„… Bereich der lebzeitigen Vorsorgemaßnahmen ist die vorweggenommene Erbfolge. In der Praxis spielt die vorweggenommene Erbfolge insbesondere bei der Übergabe eines Unternehmens oder eines Grundstücks …“ Weiterlesen
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15.09.2010 Rechtsanwalt Alexander Grundmann„… als vorweggenommene Erbfolge in Betracht. Steht diese Schenkung nicht unter der Bedingung, dass der Beschenkte den Schenkenden überlebt, gelten die Regelungen des „normalen" Schenkungsrechts. Davon …“ Weiterlesen
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18.03.2010 Rechtsanwalt Jörg Schwede„… zu Lebzeiten als vorweggenommene Erbfolge sukzessive an den Nachfolger übertragen werden. Das Unternehmertestament ergänzt dann die Konzeption der Unternehmensnachfolge. Die gesetzlichen Regelungen stellen …“ Weiterlesen
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05.03.2010 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… der vorweggenommenen Erbfolge auf ihre Nichte, behielt sich aber den Nießbrauch vor. Als Gegenleistung sollte sich die Nichte um ihren Haushalt in der Seniorenresidenz kümmern und die häusliche Grundpflege übernehmen …“ Weiterlesen
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25.02.2009 Rechtsanwälte Schulte & Kollegen„… die Gestaltung von Testamenten oder um die vorweggenommene Erbfolge machen müssen. Erbschaftsteuerbelastungen bestehen bereits ab einem zu übertragenden Vermögen von über 20.000€. Hinzu kommt …“ Weiterlesen
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18.03.2008 Rechtsanwalt Simon-Peter Heinzel„… mit einem monatlichen Nettoeinkommen in Höhe von rund 1000 Euro. Während der Ehezeit hatte die Ehefrau im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Hausgrundstück im Wert von rund 133.000 Euro erhalten, zudem …“ Weiterlesen
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28.02.2008 Rechtsanwalt Bernfried Rose LL. M.„Die Nutzung einer Familiengesellschaft zur Übertragung und Verwaltung von Immobilien bietet viele rechtliche und steuerliche Vorteile. Bei einer vorweggenommenen Erbfolge ge-währleistet …“ Weiterlesen
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12.11.2007 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… das Kind ausschließlich rechtlich vorteilhaft ist. Gegen die Weitergabe von Familienvermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten bestehen keine Bedenken. Die Kinder erhalten …“ Weiterlesen
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05.10.2007 Rechtsanwalt Christoph Blaumer„… in der kinderlos gebliebenen Ehe zwar ihren Vater gepflegt. Angesichts ihres Alters von 42 Jahren und eines Vermögens aus vorweggenommener Erbfolge sowie Zugewinnausgleich sei ihr nach einer Übergangszeit zuzumuten, ihren Lebensstandard nur mit ihren eigenen Einkünften zu bestreiten.“ Weiterlesen
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25.05.2007 Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte„… dies auch steuerlich sinnvoll ist. Bei der Prüfung der Frage, ob die Schenkung von Immobilien auf die nächste Generation im Wege der vorweggenommenen Erbfolge eine sinnvolle Maßnahme ist, müssen …“ Weiterlesen