Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen "Codename U.N.C.L.E." | Bundesweite Hilfe

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Waldorf Frommer Rechtsanwälte und die € 815,00-Forderungen wegen des angeblichen Filesharings an dem Film Codename U.N.C.L.E

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München verschickt aktuell Abmahnungen im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen illegaler Tauschbörsenangebote bezüglich des Films „Codename U.N.C.L.E.“. Dabei gehen die Rechtsanwälte davon aus, dass dieser Film über den Internetanschluss der Betroffenen unerlaubt zum Download angeboten wurde. Es wird behauptet, dass der jeweilige Anschlussinhaber selbst als Täter oder Störer für diese Urheberrechtsverletzung verantwortlich sei. In den allermeisten Fällen dürfte tatsächlich der Film angeboten sein. In nicht wenigen Fällen jedoch ist der Abgemahnte hierfür weder als Täter noch als Störer verantwortlich und muss daher weder eine „modifizierte“ noch irgend eine andere Unterlassungserklärung abgeben und schon gar nicht die geforderten € 815,00 bezahlen. Die ersten Schritte, die Sie nun tun sollten, sind folgende:

  • Nutzen Sie meine kostenlose Erstberatung, wenn Sie nicht der Täter sind.
  • Rufen Sie nicht bei Waldorf Frommer an.
  • Unterschreiben Sie nichts voreilig.
  • Zahlen Sie nichts.

Wie kann man sich gegen die Abmahnungen von Waldorf Frommer wehren?

Bei den Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer wegen „Codename U.N.C.L.E.“ handelt es sich nicht um Abzocke oder Betrug. Die Abmahnungen sollten daher immer sehr ernst genommen werden und es sollte auf jeden Fall angemessen darauf reagiert werden.

Welche Reaktion auf die Abmahnung von Waldorf Frommer die richtige ist, muss von Fall zu Fall geprüft werden. Jeder Fall ist anders; Standardlösungen gibt es nicht. Hüten Sie sich vor Ratschlägen, wonach der Abgemahnte immer sofort eine „modifizierte“ Unterlassungserklärung abgeben soll. Das ist sträflich falsch. Es gibt im deutschen Rechte keine Haftung des Internetanschlussinhabers für Filesharing-Verstöße. Der Anschlussinhaber haftet nur dann, wenn er Täter oder Störer war. Es ist die zentrale Aufgabe eines Rechtsanwalts in Filesharing-Sachen, die Störerhaftung zu prüfen. Nutzen Sie daher meine kostenlose Erstberatung und die fairen Pauschalpreise, zu denen ich Sie bundesweit gerne vertrete.

Wann haftet man, wann nicht?

Wenn Sie Täter der Urheberrechtsverletzung waren, Sie also den Film „Codename U.N.C.L.E.“ selbst in der Tauschbörse bittorrent angeboten oder bei Popcorn Time gestreamt haben, kann ich Ihnen leider nicht helfen, denn dann haften Sie immer in vollen Umfang. Denn in diesen Fällen sind sämtliche Forderungen von Waldorf Frommer vor Gericht problemlos durchsetzbar. Bitte kontaktieren Sie mich daher nicht, wenn Sie der Täter waren.

Gute Verteidigungschancen hingegen haben Sie immer dann, wenn andere Personen den Film angeboten oder gestreamt haben. Dann sind Sie nämlich allenfalls „Störer“ mit der Folge, dass Sie die € 600,00 Schadenersatz nicht bezahlen müssen. Bestenfalls haften Sie sogar überhaupt nicht, weil mangels Pflichtverletzung sogar die Störerhaftung entfällt (z. B. bei volljährigen Kindern als Tätern u.v.m.).

Nicht zahlen – nicht unterschreiben: kostenlose Erstberatung nutzen!

Um die Frage zu klären, ob Sie als Anschlussinhaber haftbar sind, wenn andere eine Folge von „Codename U.N.C.L.E.” über Ihren Anschluss angeboten haben, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt, wie Matthias Hechler, M.B.A., telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 kontaktieren (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite). Sie können auch das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-waldorf-frommer/nutzen. Ich habe tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „We are your Friends“.


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