Wann soll ich nach einem Unfall die Werkstatt reparieren lassen?

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Nach einem unverschuldeten Unfall gibt es für Geschädigte einige Punkte zu beachten.

Ist der Schaden nur gering- man spricht von einer Reparaturhöhe bis 1000 € - reicht es aus, wenn der Geschädigte bei der Werkstatt einen Kostenvoranschlag mit Foto vorlegt. Diesen kann er dann zu Erstattung bei der gegenerischen Versicherung einreichen.

Ist der Schaden höher, sollte ein anerkannter Sachverständiger mit der Erstellung eines Schadensgutachtens beauftragt werden. Dies deint der Vermeidung eines Streits um die Schadenshöhe. Verständlicherweise sollte man die wahl des Gutachters nicht der gegnerischen Veersicherung überlassen.

Wenn es sich um ein neueres Fahrzeug bis zu drei Jahren handelt, ist die Erstattung der Kosten meist unproblematisch. Bei älteren Fahrzeugen ist von Belang, ob das Fahrzeug scheckheftgepflegt ist. Ist dies nicht der Fall, kann die Versicherung auf günstigere Werkstätten verweisen. Hat der Geschädigte das Fahrzeug von einer Fachwerkstatt reparieren lassen, kommt dann es oft zu Streitigkeiten vor Gericht.

Auch wenn der Geschädigte zu 100 % keine Schuld trägt, können sich im Rechtsstreit erhebliche Probleme ergeben. Da der von der Versicherung gekürzte Betrag in der Regel auf der niedrigeren Bewertung durch einen anderen Sachveerständigen beruht, ist im Prozess ggf. durch ein Gutachten zu klären, welcher Betrag anzusetzen ist.

Sollte der Klagebetrag nicht zu hoch sein sein, wird aus prozeßökonomischen Gründen in erster Instanz gelegentlich kein Gutachten eingeholt. Dies gilt insbesondere, wenn die Streitwertgrenze zur Berufung nicht erreicht wird.

Der Verfasser des Berichts, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht ist Vertragsanwalt der GTÜ in Augsburg und Stuttgart. Die Anwaltskanzlei ist im Bereich von Unfallabwicklung, Fahrerlaubnis, Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten spezialisiert. 

Foto(s): Collection_Stuttgart_Seidaris

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