Was ist eine Jugendamtsurkunde?

  • 2 Minuten Lesezeit

Bedeutung und Zweck einer Jugendamtsurkunde

Minderjährige Unterhaltsberechtigte haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine Titulierung, also die vollstreckbare Festschreibung ihres Unterhaltsanspruchs.

Eine Jugendamtsurkunde stellt ein solches Anerkenntnis eines (dynamisierten) Kindesunterhalts dar.

Diese Jugendamtsurkunde kann kostenlos bei jedem Jugendamt errichtet werden. Damit erhält das unterhaltsberechtigte Kind einen sogenannten Titel, eine vollstreckbare Urkunde, aus welcher die Kindesunterhaltsbeträge dann, sollten sie einmal nicht bezahlt werden, vollstreckt werden können.

Sollten Sie zu der Bezahlung von Unterhalt für minderjährige Kinder verpflichtet sein und aufgefordert worden sein, den Anspruch titulieren zu lassen, so ist es daher zur Vermeidung eines Rechtsstreits  ratsam, über die zu bezahlenden Unterhaltsbeträge eine sogenannte Jugendamtsurkunde erstellen zu lassen.

Sollten Sie eine solche Jugendamtsurkunde nicht erstellen, so kann Sie der Unterhaltsberechtigte grundsätzlich, auch wenn Sie immer pünktlich Unterhalt bezahlen, dennoch auf diesen Unterhaltsbetrag verklagen. 

Wer die Kosten eines solchen Rechtsstreits trägt, ist wiederum eine andere Frage.

Praxistipp:

Sollten Sie eine Jugendamtsurkunde erstellen lassen, können Sie darauf achten, die Wirksamkeit der Jugendamtsurkunde auf die Zeit der Minderjährigkeit Ihres Kindes beschränkt wird.

Durch die Erstellung einer Jugendamtsurkunde entgehen Sie also einem eventuellen Klagerisiko des Unterhaltsberechtigten, da dieser, wie dargestellt, einen Anspruch auf Titulierung hat.

Der Nachteil ist jedoch, dass  - wie bei jedem vollstreckbaren Titel - der Anspruchsberechtigte aus dem Titel ( der Jugendamtsurkunde) sofort und ohne Vorankündigung die Zwangsvollstreckung gegen den Anspruchsverpflichteten in die Wege leiten kann, sollte dieser seinen Verpflichtungen aus der Urkunde nicht nachkommen.

Praxistipp:

Auch wenn Sie sich beispielsweise außergerichtlich auf einen Unterhaltsbetrag nicht verständigen können, macht es Sinn, zumindest über den Unterhaltsbetrag, welchen Sie zu leisten bereit sind, eine entsprechende Jugendamtsurkunde erstellen zu lassen, damit Sie diesen Betrag bereits anerkannt haben und hierrüber ein Titel besteht. Denn Gegenstand eines eventuellen Gerichtsverfahrens wird dann nur der Differenzbetrag zwischen dem von Ihnen bezahlten Unterhalt und dem von dem Unterhaltsberechtigten geforderten Unterhalt sein, was Ihr Klage- und damit Kostenrisiko bei diesem Antrag (= Klage) mindert.

Vorstehendes ist nur eine generelle Übersicht und ersetzt keinesfalls eine fundierte familienrechtliche anwaltliche Beratung. Gerade im vielschichtigen Familienrecht ist es von großer Wichtigkeit, jeden Fall einzeln zu betrachten. Nur so kann auf Ihre Situation rechtlich richtig eingegangen und Ihre Rechte durchgesetzt werden.

Robin Schmid – Fachanwalt für Familienrecht in Schwäbisch Gmünd

Die Kanzlei ist auf das Familienrecht spezialisiert.

Gerne berate und vertrete ich Sie in Ihrer Familiensache.

Rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

Mehr kostenlose Informationen rund um das Scheidungs- und Familienrecht finden Sie auch auf meiner Homepage.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Robin Schmid

Beiträge zum Thema