„Weiße Landkarte“ bei der Endlagersuche?

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Nachdem kürzlich am 5. Juli 2016 die so genannte „Endlagerkommission“ dem Bundestag ihren Abschlussbericht (K-Drs. 268) vorgelegt hat, stellt sich die Frage, wie die Suche nach einem geeigneten Endlager für hochradioaktive Abfälle nun vonstattengehen soll.

Das nach § 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) im Jahr 2014 konstituierte Gremium (Langtitel: „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“) unter dem Vorsitz der beiden ehemaligen Parlamentarischen Staatsekretäre im Bundesumweltministerium Ursula Heinen-Esser (CDU) und Michael Müller (SPD) besteht aus insgesamt 33 Personen aus verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens (8 aus Wissenschaft, je 2 aus Umweltverbänden, Religionsgemeinschaften, Wirtschaft, Gewerkschaften sowie 8 aus den Bundestagsfraktionen und 8 aus Landesregierungen sowie ein Vorsitz) und hat nach zweijähriger Arbeit nun einen fast 700-seitigen Bericht mit umfangreichen Handlungsempfehlungen vorgelegt (vgl. dazu § 4 StandAG).

Es kam erste Verunsicherung auf, nachdem die Kommission nun bestimmte Gesteinsformationen doch in die Untersuchung einbeziehen will, wodurch weitere Standorte in den Auswahlprozess miteinbezogen werden könnten, die bislang nicht in Frage kamen. Nach dem Prinzip der „weißen Landkarte“ hatte man v. a. den Standort Gorleben zur Disposition gestellt. Dort hatte es bei dem Erkundungsbergwerk bereits jahrzehntelange Proteste, aber eben auch große Investitionen in die Erkundung des Salzstocks gegeben. Der Vertreter des BUND hat dem Bericht nicht zugestimmt.

Der jetzt mit einiger Verspätung und mehreren Sondervoten vorgelegte Bericht der Kommission trifft eine Vielzahl von Empfehlungen für das weitere Vorgehen, Verfahrensschritte, Handlungsleitlinien, technische Anforderungen etc. Trotz erheblicher Anstrengungen der jeweiligen Gegner sind weder der Salzstock Gorleben noch Granitgestein als mögliche Endlager ausgeschlossen worden. Kein Standort und keine zuvor diskutierte Gesteinsart (Salz, Ton, Granit) soll von vornherein ausgeschlossen werden. Die Suche soll möglichst offen beginnen („Prinzip der weißen Landkarte“) und sukzessive nach bestimmten Ausschlusskriterien und umfangreicher Öffentlichkeitsbeteiligung den bestmöglichen Standort für ein atomares Endlager für hoch radioaktive Abfälle ergeben. Die Kommission hat in ihrem Bericht 11 Auswahlkriterien (v.a. hinsichtlich geologischer Bedingungen wie Stabilität und Dichtigkeit) sowie ein gestuftes Verfahren für eine weite Beteiligung der Öffentlichkeit vorgeschlagen. Es sind u. a. Regionalkonferenzen zur Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Zudem sind auch weitergehende Klagerechte vorgesehen. Begleitend wird die Einrichtung eines Nationalen Begleitgremiums und eines Rates der Regionen vorgeschlagen. Als Regulierungs-, Planfeststellungs- und Aufsichtsbehörde wird das neue Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE; zukünftig in Berlin und Salzgitter) zuständig sein, Vorhabenträgerin und Betreiberin wird eine Bundesgesellschaft für kerntechnische Entsorgung (BGE, Sitz: Peine), denen dafür Zuständigkeiten der Länderbehörden bzw. des Bundesamts für Strahlenschutz und übertragen werden.

Der Ansatz des so genannten „Standortauswahlgesetzes“ (StandAG) ist es auch, durch möglichst weitgehende Transparenz und Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung höchstmögliche Akzeptanz zu erreichen. Auf der Internetseite www.endlagerbericht.de besteht bis zum 11. September 2016 die Möglichkeit für jedermann sich einzubringen, Kommentare abzugeben oder Vorschläge zu machen. Die Beiträge sollen dann gemeinsam mit dem Bericht der Kommission am 28. September 2016 im Umweltausschuss des Deutschen Bundestags beraten werden und in die bevorstehenden Entscheidungen über das Verfahren der Endlagersuche einfließen.


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