Welche Fehler im Bußgeldbescheid sind erheblich?

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Immer öfter sind Bußgeldbescheide mit Mängeln behaftet. In vielen Internetportalen ist zu lesen, dass die meisten Bußgeldbescheide fehlerhaft sind. Doch führt ein solcher Mangel auch stets zur Nichtigkeit des Bescheids?

Ein Bußgeldbescheid ist ein sog. Verwaltungsakt (§35 S.1 VwVfG). Dieser stellt eine behördliche Maßnahme dar, wie auch eine Baugenehmigung oder Schankerlaubnis.

Die jeweiligen Behörden sind zum Erlass oder zur Aufhebung eines solchen Verwaltungsaktes befugt. Grundsätzlich heben die Behörden nach Einspruchseinlegung ihre Bescheide nicht auf.

Bei dem Bußgeldbescheid ist es vor allem wichtig, dass die Tat hinreichend beschrieben wurde und der Betreffende klar ersichtlich ist.

Zudem sollte immer auf die Rechtsbehelfsbelehrung geachtet werden. Ist diese falsch oder unvollständig, so hat das zwar keinen Einfluss auf den Bescheid, jedoch kann es zu einer Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand kommen.

Wichtige Gründe, die zu einer Nichtigkeit führen, sind in §44 VwVfG geregelt.

Welche Mängel sind bei Geschwindigkeitsüberschreitungen erheblich?

Die Rechtsprechung hat folgende Mängel für erheblich gehalten:

  • Bei mehreren Überschreitungen lassen sich im Schaublatt die Tatzeiten nicht genau entnehmen. (BayObLG NZV 1995, 407)
  • Im Schaublatt werden mehrere Geschwindigkeitsverstöße ausgewiesen, von denen nur ein nicht näher bestimmter Teil geahndet werden soll. (BayObLG NZV 1998, 515)
  • Der Bescheid wird gegen eine Firma statt den betroffenen Inhaber gestellt. (OLG Hamm NJW 1973, 1624; OLG Saarbrücken NJW 1969, 1497)
  • Die vorgeworfene Tat ist nicht ersichtlich (auch wenn Tatzeit und -ort angegeben sind). (vgl. OLG Hamm MDR 1970, 700; OLG Düsseldorf MDR 1970, 699)
  • Zwischen vermeintlicher und tatsächlicher Messstelle liegen mehr als 35 km. (AG Bitterfeld-Wolfen DV 2013, 134)

Festzuhalten ist somit, dass einige Mängel zur Nichtigkeit führen, jedoch nicht alle. Einige können berichtigt werden, ohne dass der Bescheid unwirksam war oder auf den Einspruch hin aufgehoben wird. Befragen Sie in jedem Fall einen im Bußgeldrecht spezialisierten Anwalt bezüglich wesentlicher Mängel.

Der Autor des Rechtstipps, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen, hat sich auf das Fahrerlaubnis-, Straf- und Bußgeldrecht im Verkehrsrecht spezialisiert. Jedes Jahr vertritt er hunderte von Verfahren persönlich vor den Gerichten. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihm das Zertifikat Q für besondere Bemühungen in der Fortbildung verliehen.



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