Welchen Nachnamen kann ich nach der Heirat führen?

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Die Pflicht, einen gemeinsamen Ehenamen zu führen, ist schon lange Geschichte. Eheleute haben inzwischen viele Möglichkeiten. Beide können ihren Nachnamen behalten. Der Nachname der Braut oder der des Bräutigams kann zum Ehenamen bestimmt werden. Denkbar ist auch, dass sich ein Ehegatte für einen Doppelnamen entscheidet. Allerdings ist es nicht möglich, einen Doppelnamen als Ehenamen festzulegen. Der Gesetzgeber wollte hier verhindern, dass im Laufe der Zeit zu lange unaussprechliche Bindestrich-Nachnamen entstehen. Damit ein Ehename festgelegt wird oder auch nicht, müssen die Eheleute dem Standesbeamten sagen, für welche Variante sie sich entschieden haben. Wenn sie beide schweigen, behalten sie jeweils ihren Geburtsnamen. Auf den Namen der Kinder hat das aber Auswirkungen. Führen Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen, müssen sie nach der Geburt des Kindes entscheiden, ob dieses den Namen des Vaters oder der Mutter erhält. Diese Erklärung gilt dann für alle gemeinsamen Kinder. Somit tragen leibliche Geschwister stets denselben Nachnamen.

Welche neuen Rechte entstehen durch eine Heirat?

Das vielleicht wichtigste Recht ist, dass Ehegatten vor Gericht nicht gegeneinander aussagen müssen. Das Zeugnisverweigerungsrecht entsteht mit dem Tag der Verlobung. Es bleibt sogar erhalten, wenn die Ehe geschieden wird.

Abgesehen davon war der Gesetzgeber mit Sonderrechten nach einer Heirat zurückhaltend. Eine automatische Generalvertretungsvollmacht für den anderen Ehegatten gibt es nicht. Das gilt auch und gerade bei Gesundheitsfragen. Ärzte dürfen gegenüber dem Ehepartner nur dann ihre Schweigepflicht brechen, wenn der kranke Ehegatte dies ausdrücklich erlaubt hat. Unproblematisch ist dies bei geplanten operativen Eingriffen. Vorher werden Informationen standardmäßig abgefragt. Anders ist es, wenn der Patient sein Einverständnis nicht erteilen kann, weil er z. B. bewusstlos ist. Kann ein Ehepartner in diesem Fall keine Vollmacht vorlegen, erhält er unter Umständen keine medizinischen Informationen.

Auch in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht können sich Eheleute nicht ohne Weiteres gegenseitig vertreten. Bei einem gemeinsamen Konto kommt es darauf an, ob es sich um ein Und-Konto oder ein Oder-Konto handelt. Bei letzterem genügt eine Unterschrift. Bei einem Und-Konto müssen immer beide unterschreiben. Auch in anderen Fällen kann ein Ehegatte nicht für einen anderen handeln oder unterschreiben. Auch nach der Eheschließung bleiben die Ehegatten rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Personen.


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