Wem gehört was in der Ehe? Wem gehört was nach einer Scheidung? Wer haftet für Schulden?

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Wem gehört was in der Ehe?

Wer ohne Ehevertrag heiratet, lebt im gesetzlichen Güterstand. Dieser ist Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet aber nicht, dass die Eheleute nun alles miteinander teilen müssen. Was ein Partner in die Ehe bringt, bleibt sein Eigentum. Auch das, was er während der Ehe erwirbt, bleibt bei ihm. Dies gilt auch für den Fall einer Trennung oder Scheidung. Selbst wenn Eheleute im Laufe der Zeit gemeinsam etwas anschaffen, bedeutet das nicht, dass es ihnen gemeinsam gehört oder sie nur gemeinschaftlich darüber verfügen können. Auch während der Ehe bleibt und ist jeder Eigentümer der Dinge, die er vor oder nach der Heirat erworben hat. Ein Vermögensausgleich über den Zugewinn findet erst dann statt, wenn die Ehe endet.

Wem gehört was nach einer Scheidung?

Für Paare, die ohne Ehevertrag geheiratet haben, steht am Ende der Ehe der sogenannte Zugewinnausgleich. Dabei erfolgt ein finanzieller Ausgleich aller nach der Heirat erworbenen Vermögenswerte. Wer zahlen muss und wer etwas bekommt, wird in drei Schritten berechnet. Zuerst wird das Anfangsvermögen der beiden Partner ermittelt. Darunter versteht man alle Werte, die die Ehegatten am Tag der Heirat hatten. Erbschaften und Schenkungen von Dritten, z. B. von Eltern oder Großeltern, gehören ebenfalls in das Anfangsvermögen des erbenden oder beschenkten Ehegatten. Im zweiten Schritt wird das Endvermögen der Partner ermittelt. Stichtag ist der Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird. Anschließend wird die eigentliche Ausgleichsforderung errechnet. Sie ergibt sich aus dem Vergleich der beiden Zugewinne: Wer während der Ehe weniger „Gewinn“ gemacht hat, erhält die Hälfte der Differenz zum (Zu-) Gewinn des anderen Ehegatten.

Wer haftet für Schulden?

Für gemeinsam aufgenommene Verbindlichkeiten müssen die Ehegatten gemeinsam geradestehen. Wenn nur einer ein Darlehen aufgenommen hat, ist dies anders. Die Ehe alleine bewirkt noch nicht, dass ein Ehegatte für die Verbindlichkeiten des anderen geradestehen muss. Dies ist nur dann der Fall, wenn der andere den Darlehensvertrag unterschrieben oder eine Bürgschaft gegeben hat. Diese Konstellation ist in der Praxis recht häufig. Dadurch minimieren die Banken ihr Ausfallrisiko für Kredite. Unterschreiben muss man aber zusammen mit dem anderen nicht.


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