Werbungskosten in der Steuererklärung: So setzen Sie die Kosten steuerlich ab!
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Inhaltsverzeichnis
- Werbungskosten: Beispiele für mögliche Aufwendungen
- Vorweggenommene Werbungskosten
- Werbungskosten: Arbeitnehmerpauschale ab 2023
- Werbungskosten in der Steuererklärung
- Kein genereller Maximalbetrag für Werbungskosten
- Werbungskosten: Nutzen Sie die Möglichkeit, Verluste vorzutragen
- Auch Rentner können Werbungskosten geltend machen
Experten-Autorin dieses Themas
Werbungskosten sind Ausgaben, die im Rahmen der Erzielung von Einkünften anfallen und von der Steuer abgesetzt werden können. Dadurch können Sie das zu versteuernde Einkommen reduzieren und somit Ihre Steuerlast mindern.
Es handelt sich bei den Werbungskosten um berufliche Kosten, die durch die Ausübung einer nicht selbstständigen Tätigkeit (Arbeitnehmer) oder einer selbstständigen Tätigkeit (Selbstständige, Gewerbetreibende) entstehen. Ohne Nachweise können Sie für das Steuerjahr 2023 als Arbeitnehmer 1230 Euro als Werbungskostenpauschale steuerlich absetzen.
Werbungskosten: Beispiele für mögliche Aufwendungen
Fahrtkosten: Kosten für den Weg zur Arbeit, Dienstreisen, Fahrten zwischen verschiedenen Arbeitsstätten und ähnliche Fahrten
Fortbildungskosten: Ausgaben für berufliche Weiterbildung, die im Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf stehen
Arbeitsmittel: Anschaffung und Reparatur von beruflich genutzten Geräten, Werkzeugen, Computern oder Ähnlichem
Fachliteratur: Kosten für Fachbücher, Zeitschriften oder Fachzeitschriften, die für die berufliche Tätigkeit notwendig sind
Bewerbungskosten: Ausgaben für Bewerbungen auf eine neue Stelle, beispielsweise Portokosten, Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch
Berufskleidung: Kosten für spezielle Arbeitskleidung, die aus beruflichen Gründen notwendig ist und nicht privat getragen wird
Gewerkschaftsbeiträge: Mitgliedsbeiträge für Berufsverbände und Gewerkschaften
Umzugskosten: Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Umzugskosten als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Die genannten Ausgaben sind nur Beispiele für mögliche Werbungskosten. Entscheidend ist, dass die genannten Ausgaben grundsätzlich beruflich veranlasst sein müssen.
Es empfiehlt sich, Belege und Nachweise für die angegebenen Werbungskosten für die Steuererklärung aufzubewahren. Da es je nach Art der Einkünfte und der individuellen Situation unterschiedliche Regelungen und Grenzen für die Anerkennung von Werbungskosten gibt, ist es ratsam, bei steuerlichen Fragen und der Erstellung der Steuererklärung eine Steuersoftware zu verwenden oder sich von einem Steuerberater beraten zu lassen.
Vorweggenommene Werbungskosten
Sogenannte vorweggenommene oder vorab entstandene Werbungskosten sind Ausgaben, die einem Arbeitnehmer bereits vor oder zu Beginn seiner erwerbstätigen Tätigkeit entstehen. Sie können nur dann steuerlich abgezogen werden, wenn sie später im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen.
Daher müssen diese Kosten in Verbindung mit einer zukünftigen beruflichen Tätigkeit oder einem Einkommenserzielungsziel stehen, um als Werbungskosten anerkannt zu werden. Das Finanzamt prüft in der Regel sehr sorgfältig den engen wirtschaftlichen und zeitlichen Zusammenhang, insbesondere wenn ein längerer Zeitraum zwischen den Aufwendungen und den Einnahmen liegt.
Werbungskosten: Arbeitnehmerpauschale ab 2023
Ab dem Jahr 2023 werden automatisch 1230 Euro als berufliche Ausgaben bei Arbeitnehmern abgezogen – als sogenannte Arbeitnehmerpauschale oder Arbeitnehmerpauschbetrag. Im Vergleich dazu betrug die Pauschale im Vorjahr 1200 Euro und davor sogar nur 1000 Euro.
Arbeitgeber berücksichtigen diesen Pauschbetrag bereits monatlich bei der Lohnsteuerberechnung, was sich direkt auf die Gehaltsabrechnungen auswirkt. Durch die Berücksichtigung der Arbeitnehmerpauschale in den Gehaltsabrechnungen ergeben sich bei der Steuererklärung für viele Arbeitnehmer keine zusätzlichen Einsparungen, es sei denn, es werden höhere berufliche Ausgaben als die pauschal abgezogene Summe von 1230 Euro für das Jahr 2023 angegeben.
Wenn Arbeitnehmer also über das Jahr hinweg tatsächlich höhere berufliche Ausgaben hatten, als durch die Pauschale bereits abgedeckt sind, lohnt es sich, diese zusätzlichen Aufwendungen in der Steuererklärung anzugeben. Dadurch besteht die Möglichkeit, weitere Steuervorteile zu erhalten und die Gesamtsteuerlast zu reduzieren. Deshalb sollten Sie sämtliche beruflich bedingten Ausgaben sorgfältig dokumentieren und die Belege sammeln, um zu ermitteln, ob Ihre Werbungskosten den jährlichen Pauschbetrag übersteigen.
Auf diese Weise kann die Steuerbelastung optimiert werden, und Arbeitnehmer können eine mögliche Rückzahlung erhalten oder ihre Steuerschuld reduzieren. Eine genaue und vollständige Erfassung aller relevanten Kosten ist daher entscheidend, um von den steuerlichen Vorteilen optimal zu profitieren.
Werbungskosten in der Steuererklärung
Die Werbungskosten sind in der Anlage N Ihrer Steuererklärung einzutragen. Die Anlage N ist der spezielle Teil der Steuererklärung, in dem Arbeitnehmer ihre Werbungskosten angeben können. Allerdings ist eine detaillierte Aufschlüsselung Ihrer Ausgaben in der Anlage N nur erforderlich, wenn Ihre beruflichen Kosten in einem Jahr den Arbeitnehmerpauschbetrag überschreiten.
Es ist wichtig, alle Belege und Nachweise für Ihre Werbungskosten sorgfältig aufzubewahren, da das Finanzamt im Rahmen einer möglichen Prüfung diese Unterlagen anfordern könnte. Eine korrekte und vollständige Angabe Ihrer Werbungskosten in der Anlage N trägt dazu bei, dass Sie Ihre steuerlichen Möglichkeiten optimal ausschöpfen können. Ohne Nachweise kann maximal die für das jeweilige Steuerjahr gültige Werbungskostenpauschale steuerlich abgesetzt werden.
Kein genereller Maximalbetrag für Werbungskosten
Tatsächlich gibt es keinen expliziten Maximalbetrag für Werbungskosten in der Steuererklärung. Anders als beim ohne Nachweise absetzbaren Arbeitnehmerpauschbetrag gibt es für die absetzbaren nachgewiesenen Werbungskosten keinen festen Höchstbetrag.
Arbeitnehmer können grundsätzlich alle tatsächlich angefallenen und berufsbedingten Ausgaben als Werbungskosten geltend machen, sofern sie beleghaft nachweisbar sind und einen direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit haben. Der Werbungskostenabzug ist also nicht pauschal begrenzt, sondern richtet sich nach den individuellen Aufwendungen und Ausgaben, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstanden sind.
Werbungskosten: Nutzen Sie die Möglichkeit, Verluste vorzutragen
Falls Ihre Werbungskosten in einem bestimmten Jahr höher sind als Ihre Einnahmen, ergibt sich ein Verlust, den das Finanzamt feststellt. Dieser Verlust kann mit Ihren Einkünften desselben oder des vorherigen Jahres verrechnet werden – bei einer gemeinsamen Veranlagung gilt dies auch für die Einkünfte Ihres Ehepartners. Sollte es keine Möglichkeit zur sofortigen Verrechnung geben, wird der Verlust von den Finanzbeamten vorgemerkt und so lange vorgetragen, bis Sie in den folgenden Jahren wieder Einkünfte erzielen.
Der Vortrag von Verlusten bietet Ihnen die Chance, steuerliche Vorteile zu nutzen, wenn sich Ihre Ausgaben vorübergehend über Ihre Einkünfte erheben. Durch die Verrechnung des Verlustes mit späteren Einkünften können Sie Ihre Steuerlast reduzieren und möglicherweise eine Rückerstattung erhalten. Es ist jedoch wichtig, die entsprechenden Verlustbescheinigungen und Nachweise sorgfältig aufzubewahren, um die Verrechnung bei Bedarf nachweisen zu können.
In der Steuererklärung sollten Sie Ihre Werbungskosten und etwaige Verluste genau angeben, um von den Vorteilen des Verlustvortrags profitieren zu können. Eine ordnungsgemäße Dokumentation Ihrer Ausgaben ist dabei unerlässlich, um die steuerlichen Regelungen bestmöglich zu nutzen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, einen Steuerberater hinzuzuziehen, der Sie bei der optimalen Nutzung des Verlustvortrags unterstützen kann.
Auch Rentner können Werbungskosten geltend machen
Rentner können Ausgaben, die im Zusammenhang mit ihrer Rente stehen, in der Anlage R ihrer Einkommensteuererklärung als Werbungskosten angeben und steuerlich absetzen. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch einen Werbungskostenpauschbetrag von 102 € für Rentner und zieht diesen von der steuerpflichtigen Rente ab, auch wenn die tatsächlichen Ausgaben geringer sind. Falls die Werbungskosten jedoch höher sind als die Pauschale, ist ein Nachweis erforderlich.
Zu den Werbungskosten für Rentner zählen beispielsweise Kontoführungsgebühren für das Girokonto, auf das die Rente überwiesen wird, Steuerberatungskosten (nur für die Anlage R), Rechtsberatungs- und Prozesskosten im Zusammenhang mit Rentenansprüchen, Gewerkschaftsbeiträge, Renten- oder Versicherungsberatungskosten (nur in Verbindung mit Ansprüchen aus der gesetzlichen oder privaten Rentenversicherung oder erstmaligem Rentenbezug), Kosten für Steuersoftware und Fachliteratur mit Rentenbezug sowie Kredit- oder Darlehenszinsen für die Nachzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen.
Der Werbungskostenpauschbetrag von 102 € steht sowohl Rentnern als auch ihren (Ehe-)Partnern zu, wenn sie gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt sind und beide eine Rente beziehen. Wenn mehrere Renten oder Unterhaltsleistungen vorliegen, kann der Pauschbetrag dennoch nur einmal pro Rentner berücksichtigt werden.
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Rechtstipps zu "Werbungskosten" | Seite 3
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12.05.2021 Rechtsanwalt Kay Hübner„… , kann es passieren, dass die Renovierungsaufwendungen steuerlich nicht sofort (als Werbungskosten oder Betriebsausgaben) abgezogen werden dürfen, sondern als Anschaffungskosten über die AfA abgeschrieben …“ Weiterlesen
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26.04.2021 Rechtsanwältin Kerstin Bontschev„… Kapitalertrag dar. Die Minderung der Zinsbelastung wirkt sich allenfalls dann einkommensteuerlich als negative Werbungskosten oder Betriebsausgaben aus, wenn der Darlehensnehmer/Kläger die gezahlten …“ Weiterlesen
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15.04.2021 Rechtsanwalt Dr. Christian Altmann„… hierbei von Werbungskosten.Der Arbeitgeber kann seinem Mitarbeiter diese Kosten auch erstatten, hierauf fällt keine Steuer an.Der Arbeitnehmer darf dann aber die Reisekosten nicht als Werbungskosten …“ Weiterlesen
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08.03.2021 Rechtsanwältin Kerstin Bontschev„… : „wirtschaftlich gesehen, handelt es sich vielmehr um eine Art Verwahr - und Einlagegebühr, die bei den Einkünften aus Kapitalvermögen als Werbungskosten vom Sparer - Pauschbetrag gemäß § 20 Abs. 9 S …“ Weiterlesen
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20.07.2023 Rechtsanwalt Oliver Worms„… an. Von Ihrem Bruttoeinkommen dürfen Sie Steuern, Sozialversicherungsabgaben, Miete, Kapitaldienst für die eheliche Wohnung, Nebenkosten, Werbungskosten und besondere Belastungen abziehen. Zusätzlich können …“ Weiterlesen
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01.02.2021 Rechtsanwalt Robert Krusche Fachanwalt„… , außergerichtliche Treffen mit der Gegenseite, Widerspruchsverfahren sowie Kopierkosten. Beachten Sie: Anwaltskosten und evtl. Gerichtskosten können Sie als Werbungskosten bei Ihrer Steuerklärung vollumfänglich angeben!“ Weiterlesen
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22.03.2021 Rechtsanwalt Dr. Christopher Arendt„… Zuge korrigiert werden. Des Weiteren müssen die Einnahmen sowie die getätigten Werbungskosten (= Ausgaben für das Mietobjekt) einsichtig gemacht werden. Wie sollte man sich verhalten, wenn das Finanzamt …“ Weiterlesen
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16.07.2021 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… Homeoffice-Tag sind vorgesehen. Danach ergeben sich 120 Homeoffice-Tage aufgrund der maximal vorgesehenen 600 Euro. Diese zählen zu den Werbungskosten und werden auf die Werbungskostenpauschale von 1.000 …“ Weiterlesen
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07.01.2021 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Bahman Wahab„… arbeiten dürfen 5 Euro täglich und maximal 600 Euro im Jahr als Werbungskosten absetzen. Eltern erhalten 15 Euro mehr Kindergeld pro Kind. Gerne beraten und vertreten wir Sie in Ihrer Angelegenheit …“ Weiterlesen
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06.01.2021 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„… pro Tag absetzen. Die jährliche Gesamtsumme an absetzbaren Kosten ist auf 600 € begrenzt. Der Betrag gehört zu den Werbungskosten und soll für die Jahre 2020 und 2021 gelten. 5. Der Soli fällt weg …“ Weiterlesen
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05.01.2021 Rechtsanwalt Andreas Junge„… aus der Vermietung sind eine Überschusseinkommensart. Hier sind gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG die Einkünfte der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Unter diesen versteht man Aufwendungen zum Erwerb …“ Weiterlesen
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04.12.2020 Scheidungsanwalt Eric Schendel„… Kilometer hat der BGH nicht beanstandet. Die Fahrten zur Arbeit zählen nicht zur dienstlichen Nutzung, sondern dienen privaten Zwecken. Sie können als Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte …“ Weiterlesen
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30.11.2020 Rechtsanwältin Nurgül Akyüz„… es nicht der Fall sein sollte, würden nur solche profitieren, die 1000 Euro Werbungskosten übersteigen. Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale gleichzeitig geltend machen? Dies ist nicht möglich. Für …“ Weiterlesen
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18.09.2020 Rechtsanwalt Dirk Beyer„… Werbungskosten sind hierbei abzuziehen. Sollten Einkünfte nicht erklärt worden sein, ist mit der Aufforderung zur Abgabe einer steuerlichen Erklärung zu rechnen. Auch kann sich im Einzelfall …“ Weiterlesen
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14.09.2020 Rechtsanwalt Bastian Ruge LL.M.„… zu befürchten. Unser Rechtstipp lautet daher: Haben Sie Ihre Mieteinnahmen aus den Airbnb-Geschäften nicht versteuert, obwohl Ihre Einkünfte (Saldo aus Mieteinnahmen und Werbungskosten) daraus mehr als EUR …“ Weiterlesen
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03.09.2020 Rechtsanwalt Bastian Ruge LL.M.„… Konsequenzen, neben dem Abzug von Werbungskosten für den Arbeitnehmer, das Home-Office mit sich bringt. Steuerpflichten im In- (Inbound-) und Ausland (Outboundfall) sind immer dann zu befürchten …“ Weiterlesen
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08.02.2021 Rechtsanwalt Johannes Höfer„… diese vor, sind die Einnahmen aus der Vermietung zu erklären. Sie sind dann abzüglich der Werbungskosten zu versteuern. Wurden die Einnahmen aus der Vermietung der Ferienwohnung bzw. der Untervermietung …“ Weiterlesen
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04.07.2023 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… absetzbaren Werbungskosten (Az.: VI R 17/20). Wie können Studenten allgemein Ausbildungskosten von der Steuer absetzen? Versicherung für andere Person Sozialhilfeträger können Ansprüche von Empfängern …“ Weiterlesen
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04.07.2023 Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M.„… verfassen, dabei dürfen sie jedoch auch die Kosten für die Vermietung als Werbungskosten absetzen, dies ist ohne Steuerklärung beispielsweise nicht möglich. Relevant ist dabei die Anlage V „Einkünfte …“ Weiterlesen
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10.07.2023 Rechtsanwalt, Steuerberater Jan-Henrik Leifeld„… auch gegenüber der GmbH vertreten kann. Das Rechtsanwaltshonorar können Sie in diesem Fall als Werbungskosten in Ihrer persönlichen Steuererklärung geltend machen. Rufen Sie mich an, schreiben Sie mir eine E-Mail oder hinterlassen Sie mir gleich hier eine Nachricht.“ Weiterlesen
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22.05.2020 Rechtsanwalt Johannes Höfer„… Werbungskosten vom Jahresbruttolohn abgezogen werden. Werbungskosten sind Aufwendungen, die unmittelbar durch die nicht selbstständige Tätigkeit veranlasst sind und allgemein dem Erhalt des Jobs …“ Weiterlesen
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04.05.2020 Rechtsanwältin Hülya Senol„… . 3. Wie wird die Bedürftigkeit berechnet? Ausgangspunkt bei der Bewertung der Bedürftigkeit des Antragstellers ist das Einkommen, wovon u.a. folgende Posten abgezogen werden: Steuern, Werbungskosten …“ Weiterlesen
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27.04.2020 Rechtsanwalt Dr. Christian Altmann„Falle bei der Vermietung der eigenen Immobilie an Freunde oder Verwandte Grundsätzlich ist es nicht zu beanstanden an Freunde und Verwandte zu vermieten und dennoch die vollen Werbungskosten geltend …“ Weiterlesen
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06.04.2020 Rechtsanwältin Ellen Rohring„… haben, übernimmt diese die Kosten. Ohne eine Rechtsschutzversicherung besteht die Möglichkeit, die Kosten als Werbungskosten bei den Einnahmen aus nicht selbstständiger Tätigkeit abzusetzen, sodass …“ Weiterlesen