Wie bekomme ich einen Pflichtverteidiger? LG-Bezirk Augsburg

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Beschuldigte in einem Strafverfahren haben sehr oft nicht die notwendigen finanziellen Mittel, um sich einen Anwalt leisten zu können.

Hier wird gelegentlich von Mandanten die Frage gestellt, ob Prozesskostenhilfe beantragt werden kann. Prozesskostenhilfe ist in Strafsachen und Ordnungswidrigkeitsverfahren gesetzlich nicht vorgesehen. Betroffene können sich jedoch für das erste Gespräch beim Anwalt einen Beratungshilfeschein von dem Amtsgericht ihres Wohnsitzes erteilen lassen. Voraussetzung ist, dass Sie über geringes Einkommen und Vermögen verfügen. Der Eigenanteil für die Beratung ist auf 10 € beschränkt.

Weitergehende staatliche Hilfe ist nur durch Beiordnung eines Anwalts durch das Gericht möglich. Auch Opfer einer Straftat können bei bestimmten Delikten einen Anwalt beigeordnet bekommen.

Unproblematisch ist die Beiordnung, wenn dem Betroffenen ein Verbrechen vorgehalten wird oder die Verhandlung in erster Instanz vor dem Landgericht stattfindet. Hier muss nach § 140 Abs. 1 StPO ein Verteidiger beigeordnet werden. Soweit das Gericht den Betroffenen nicht bereits aufgefordert hat, einen Anwalt zu benennen, den es dann beiordnen muss, kann der Betroffene dies selbst oder über einen Anwalt beantragen.

Seit einiger Zeit ist auch jedem Betroffenen, der in Untersuchungshaft verbracht wurde, ein Verteidiger beizuordnen.

In allen anderen Fällen steht die Beiordnung gemäß § 140 Abs.2 StPO im Ermessen des Gerichts. Entscheidend ist, ob der Richter annimmt, dass der Beschuldigte sich nicht selbst verteidigen kann. Beiordnungen können für Ausländer erfolgen, die der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sind, wenn durch die Beiordnung eines Verteidigers ein Dolmetscher nicht bestellt werden muss.

Beiordnungen sind auch möglich, wenn eine Tat unter offener Bewährung begangen wurde und ein Widerruf der Bewährung zu erwarten ist.

Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers ist aus Gründen der Waffengleichheit nach ständiger Rechtsprechung auch anzuordnen, wenn dem Opfer ein Anwalt beigeordnet wurde.

Im Bereich der fakultativen Beiordnung kommt es auf den beiordnenden Richter an. Im LG-Bezirk Augsburg werden Beiordnungen nach den Erfahrungen des Verfassers häufig erst auf entsprechende Darstellung der Rechtslage und Rechtsprechung durch einen Anwalt veranlasst.

Der Verfasser hat sich seit fast zwanzig Jahren im Bereich des Strafrechts spezialisiert. Durch den erfolgreichen Abschluss eines Fachanwaltskurses im Strafrecht verfügt er über die theoretischen Voraussetzungen eines Fachanwalts im Strafrecht.


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