Wie ist eine schnelle Scheidung möglich?
- 2 Minuten Lesezeit
Bei vielen Ehepaaren ist nach der Trennung aufgrund von vielen Streitigkeiten zu Kindesunterhalt und Versorgungsausgleich etc. an eine schnelle Scheidung gar nicht zu denken. Hinzu kommt, dass eine Scheidung auch immer mit hohen Kosten und hoher Stressbelastung verbunden ist. Allerdings kann unter bestimmten Umständen ein Scheidungsantrag sehr schnell fertiggestellt und bei Gericht eingereicht werden.
Scheidungsantrag innerhalb von 24 Stunden
Haben die Parteien:
- das gebotene Trennungsjahr hinter sich,
- keine unterhaltspflichtigen Kinder,
- einen Ehevertrag oder eine notarielle Scheidungsfolgevereinbarung,
- eigenes ausreichendes Einkommen,
- den Güterstand mit dem Versorgungsausgleich geregelt,
so kann der Scheidungsantrag schnellstmöglich fertigstellt, die zuvor überlassenen Gerichtskosten eingezahlt und der Scheidungsantrag eingereicht werden.
Kostengünstig und bequem von zu Hause aus
Für die Scheidung benötigt derjenige, der den Scheidungsantrag stellen will, einen Rechtsanwalt, der diesen anfertigt und beim Familiengericht einreicht. Der/Die Antragsgegner/in kann ohne Rechtsanwalt zum Scheidungstermin erscheinen und dem Scheidungsantrag zustimmen. So spart man sich die Kosten für einen zweiten Anwalt.
Bei uns können Sie Ihre Scheidung einfach und schnell bequem von zu Hause aus über das Internet beauftragen. So sparen Sie Zeit, Geld und Nerven. Dazu müssen Sie uns nur folgende Unterlagen per Mail zukommen lassen:
- Name und Anschrift der Ehegatten
- Angaben zum letzten gemeinsamen Wohnsitz
- Heiratsurkunde (Kopie)
- Urkunde über die Regelung der Folgesachen (Kopie)
- Angaben zu unterhaltspflichtigen Kindern
- Aktuelle Gehaltsabrechnung der Ehegatten (diese wird zur Berechnung des Verfahrenswertes benötigt. Der Verfahrenswert gilt als Grundlage für die Berechnung der Gerichtskosten und der Rechtsanwaltsgebühren)
Kostenbeispiel eines Scheidungsverfahrens (ohne Folgesachen und Versorgungsausgleich):
Verdienst Ehemann: | 2000.- monatlich netto |
Verdienst Ehefrau: | 1500.- monatlich netto |
Verfahrenswert: | 10.500.- |
Der Verfahrenswert ergibt sich aus der Summe der beiden Einkünfte multipliziert x 3 = 10.500.-
Bei einem Verfahrenswert von 10.500.- ergeben sich folgende Gerichts- und Anwaltskosten:
Gerichtskosten: | 534.- |
Anwaltskosten: | 1820.- |
Summe: | 2354.- |
Durch unsere jahrelange Erfahrung im Familienrecht verhelfen wir Ihnen einfach und kompetent zu Ihrer schnellen Scheidung. Dabei legen wir größten Wert auf ein vertrauensvolles Verhältnis zu unseren Mandanten. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Wir beraten Sie gerne!
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